Justiz

Justiz-"Leaks": Kanzler Kurz soll einvernommen werden

AUSSPRACHE MIT VERTRETERN DER STAATSANWAeLTE: KOLLER / EDTSTADLER / KURZ / ZADIC / ULRICH
AUSSPRACHE MIT VERTRETERN DER STAATSANWAeLTE: KOLLER / EDTSTADLER / KURZ / ZADIC / ULRICHAPA/ROLAND SCHLAGER
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Anlass für die Ermittlungen sind Kurz' Aussagen am Rande einer "Aussprache" mit Justizvertretern: Er hatte behauptet, Journalisten hätten ihm erzählt, dass Redaktionen Akten von Staatsanwälten erhielten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Aussagen des Bundeskanzlers über angebliche "Leaks" bei Staatsanwaltschaften hatten - vor der Coronakrise - nicht nur eine große öffentliche Debatte zur Folge, sondern auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (StA) Wien. Diese beabsichtige, Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) "förmlich als Zeuge" einzuvernehmen, teilte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) in Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Neos mit.

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Anlass für die Ermittlungen sind Kurz' Aussagen am Rande einer "Aussprache" mit Justizvertretern nach seiner Attacke auf die Wirtschafts- und Kriminalitätsstaatsanwaltschaft in einem Hintergrundgespräch. Am 10. Februar sagte er im anschließenden Pressestatement, zwei "hochrangige" Journalisten hätten ihm erzählt, dass ihre Redaktionen Akten auch von Staatsanwälten bekommen hätten.

Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses

Diese Aussagen haben - "nach übereinstimmender Ansicht" der StA Wien und der Oberstaatsanwaltschaft Wien - den Anfangsverdacht der Begehung von Straftaten begründet. Deshalb habe die StA Wien ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses eingeleitet, berichtete Zadic. Weitere Informationen könne sie nicht geben, weil es sich um ein laufendes Verfahren handle.

Die Ministerin weist jedoch darauf hin, dass wegen derartiger Vorwürfe schon mehrmals ermittelt worden sei. "Soweit überblickbar" habe das bisher aber nicht zur Ausforschung eines Täters geführt.

Keinen Anlass sah Zadic, wegen der - wie die Neos es in der Anfrage nennen - "pauschalisierenden und unsubstantiierten Aussagen des Kanzlers" selbst Anzeige zu erstatten. Den von den Neos ins Spiel gebrachten §116 StGB "Öffentliche Beleidigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, des Bundesheeres oder einer Behörde" hält sie für "nicht indiziert", weil sich die Vorwürfe gegen einzelne Organwalter und nicht gegen eine bestimmte Behörde gerichtet hätten.

Kurz wird erst nach der Corona-Krise befragt

Der Kanzler wird allerdings nicht bald einvernommen: Die Staatsanwaltschaften verzichten angesichts der Coronakrise derzeit generell auf alle Einvernahmen, die nicht oberste Priorität haben, sagte Behördensprecherin Nina Bussek am Dienstag.

Die nach Kurz' Aussage über eine angebliche Weitergabe von Akten durch Staatsanwälte an Journalisten aufgenommenen Ermittlungen werden fortgesetzt, sobald es die Umstände wieder zulassen. Die Gerichte und Staatsanwälte arbeiten derzeit zwar weiter, aber im Sinn minimaler persönlicher Kontakte wird auf nicht unbedingt nötige Verhandlungen oder Einvernahmen verzichtet.

(APA)

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