Coronavirus

Drohnenaufnahmen im Stadtgebiet in der Regel verboten

APA/dpa/Julian Stratenschulte
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Aus immer mehr Ländern gibt es Drohnenaufnahmen, die isolierte Städte aus der Luft zeigen. Der ÖAMTC rät, darauf zu verzichten.

Luftaufnahmen von Städten, Drohnen zur Desinfektion ganzer Ortschaften oder die Überwachung der Ausgangsbeschränkungen - die Einsatzgebiete für die unbemannten Fluggeräte in der Corona-Krise sind bereits in vielen Ländern vielfältig. Private Drohnenaufnahmen sind im Stadtgebiet in Österreich in der Regel verboten, machte der ÖAMTC am Dienstag aufmerksam.

"Um niemanden in der momentanen Ausnahmesituation unnötig zu verunsichern, würde ich derzeit von nicht notwendigen Drohnenflügen eher abraten", rät ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. Wer seine Drohnen startet, müsse sich an die Spielregeln im Luftverkehr halten, um niemanden zu gefährden und sicher im Luftraum unterwegs zu sein. "Flüge über besiedeltem Gebiet sind nur erlaubt, wenn das Fluggerät mit ausfallsicheren Systemen ausgestattet ist. Diese Kriterien erfüllen nur wenige Drohnen. Das heißt, dass private Drohnenaufnahmen von leer gefegten Straßen im Stadtgebiet in der Regel nicht erlaubt sind", sagte Hetzendorfer.

Ein EU-weites Drohnenregulativ gilt erst ab 1. Juli 2020, bis dahin gelten die österreichischen Drohnen-Bestimmungen. "Prinzipiell unterscheidet man zwischen Spielzeugdrohnen, für die keine Bewilligung erforderlich ist, und bewilligungspflichtigen Drohnen. Für beide - auch für die kleinen - gibt es Vorschriften", so Hetzendorfer.

>>> Weitere Infos zum Thema "Safety First imLuftraum" und dem neuen EU-Drohnenregulativ

(APA)

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