Coronakrise

Finanzmarktaufsicht kann bald Fristen verlängern

Die Finanzmarktaufsicht kann nach dem Gesetzesbeschluss am Freitag die Einbringungs-, Veröffentlichungs- und Informationspflichten für Unternehmen erstrecken, die von der Krise bedroht sind.

Die Coronakrise wirkt sich bekanntlich auf alle Wirtschaftsbereiche aus. Ist sie schuld daran, dass Unternehmen gewisse Einbringungs-, Veröffentlichungs- und Informationspflichten nicht rechtzeitig erfüllen können, so soll die Finanzmarktaufsicht (FMA) diese auf Basis eines begründeten Antrags nun erstrecken können. Ein entsprechender, baldiger Gesetzesbeschluss soll bis zum Jahresende gelten.

Dafür geändert werden soll das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) - und zwar im Zuge jenes Gesetzespaketes wegen der Coronakrise, das am Freitag durch den Nationalrat soll. Zuletzt haben börsennotierte Unternehmen reihenweise Hauptversammlungen verschoben, bei denen wichtige Beschlüsse fallen, die jetzt aber länger dauern. Eine Reaktion wird erwartet.

„Sofern dies im Interesse der Finanzmarktstabilität oder der Verwaltungsökonomie zweckmäßig ist, kann die FMA auch ohne Antrag durch Verordnung bestimmte Fristen verlängern und nähere Bestimmungen zur Antragstellung vorsehen", heißt es im Entwurf. In der Erläuterung steht auch, dass die FMA „im Interesse der Finanzmarktstabilität bzw. der Verwaltungsökonomie ermächtigt wird, auch durch Verordnung Fristen zu verlängern oder nähere Bestimmungen zur Antragstellung vorzusehen".

(APA)

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