Das ungarische Notstandsgesetz sorgt für Unbehagen in Brüssel. Auch Kommissionschefin von der Leyen übt vorsichtige Kritik an Budapest. Aber für konkrete Maßnahmen der EU fehlen rechtliche Grundlagen.
Brüssel. Die per Notstandsgesetz verfügte Ermächtigung der ungarischen Regierung sorgt in Brüssel für große Besorgnis – doch Sanktionen hat Ministerpräsident Viktor Orbán deswegen auf absehbare Zeit nicht zu befürchten. Nach einem Jahrzehnt des schrittweisen Rückbaus freiheitlicher Grundsätze dürfte Orbán auch dieses Scharmützel mit Brüssel gewinnen.
Einem Vertragsverletzungsverfahren steht die Einsicht der Europäischen Kommission entgegen, dass die EU-Verträge den Regierungen in außerordentlichen Notsituationen breiten Spielraum für solche Ermächtigungsgesetze einräumen. Denkbar sei höchstens zu versuchen, Ungarn einen Verstoß gegen Artikel 2 des EU-Vertrags anzulasten. Doch einen Verstoß gegen „die Werte, auf die sich die Union gründet“, zu beweisen und dies gegebenenfalls vor dem Gerichtshof der EU zu verteidigen: „Da sind die Hürden sehr hoch“, hieß es am Dienstag aus der Kommission gegenüber der „Presse“.