Das Föderalismus-Dilemma zeigt sich in der Krise bei den privaten Kindergärten deutlich. Sie fürchten nun um ihre Existenz.
Betreuungsgelder

Das Föderalismus-Dilemma der Kindergärten

Die Krise zeigt bei den privaten Kindergärten, wie Föderalismus zum Problem werden kann: Der Bund hat keine Kompetenz, zentrale Vorgaben zu erteilen, finanzielle Engpässe will dieser nicht auffangen. Private Träger fürchten nun um ihre Existenz.

Fahren auf Sicht. Maßnahmen, die von Tag zu Tag evaluiert würden. Ein „Notbetrieb“, der vorerst weitergehe. Mit Durchhalteparolen versuchte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) diese Woche die allgemeine Verunsicherung zu mildern, die nach der Ankündigung, dass Schulen und Unis auch nach Ostern vorerst geschlossen bleiben, immer größer wird. In einem Nebensatz erwähnte der Minister, dass für Kindergärten prinzipiell dieselbe Regelung gelte, wie für die 6- bis 14-jährigen Schüler. Wer Betreuung in Anspruch nehmen muss, bekomme sie auch.

Doch nur wenige Eltern nehmen davon tatsächlich Gebrauch - auch in den Kindergärten. So bleiben rund 95 Prozent der Kinder den Einrichtungen fern. Ohne Betreuung auch kein fälliger Beitrag, weshalb viele Eltern die monatlich zu entrichtenden Betreuungsgelder nun zurückfordern. Doch während die öffentliche Hand die Kosten für öffentliche Kindergärten weitgehend erlässt, sind die privaten Träger weiter auf die Beiträge angewiesen, solange diese nicht wissen, ob ihre Kosten ebenfalls erstattet werden.

Den Hoffnungen, dass der Bund die finanzielle Engpässe von privaten Kindergärten durch einheitliche Regelungen oder Förderungen auffangen wird, erteilte das Ministerium am Freitag jedoch eine Absage. Man könne eine finanzielle Unterstützung „nicht einfach gewährleisten“. Auf „Presse“-Anfrage heißt es, sei man um Abstimmung bemüht. Seit Mittwoch würden an allen öffentlichen Schulen keine Beiträge mehr für die ganztägige Betreuung eingehoben. Auch für Internate und Horte müsse nicht mehr bezahlt werden. Privaten Schulträgern und Kindergärten werde dies ebenso empfohlen. Verpflichten kann der Bund diese dazu aber nicht.

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