Kündigungsstopp

Zadic: Wohnungsmieten werden gestundet

Justizministerin Alma Zadic
Justizministerin Alma Zadic(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Justizministerin kündigt Entlastung für Mieter an, die durch Corona in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

Wer seine Miete nicht zahlt, kann gekündigt werden. Von diesem Grundsatz soll jetzt eine Ausnahme gelten für Bewohner, die durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Donnerstag im ORF-Morgenjournal ankündigte, werden die Wohnungsmieten bis Jahresende gestundet.

Aufschub bis Jahresende

Der Zahlungsaufschub ist mit einem Kündigungsstopp verbunden und gilt laut Zadic für „MieterInnen, die aufgrund der Corona-Einschränkungen ihre Miete nicht zahlen können“. Erfasst sind die Monate März bis inklusive Juni, die Mieten müssen erst bis Jahresende gezahlt werden.

Dafür gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von vier Prozent. Delogierungen werden auf Antrag des Mieters um bis zu drei Monate aufgeschoben. Kautionen dürfen von den Vermietern nicht verwendet werden, um die entstandenen Mietrückstände auszugleichen. Für Mietverhältnisse, die während der Corona-Krise enden, kann einvernehmlich zwischen Mietern und Vermietern eine Verlängerung vereinbart werden.

Diese Maßnahmen zum Schutz von Wohnungsmietern sind Teil des 3. Corona-Gesetzespakets, das am Freitag im Nationalrat behandelt werden soll.

„Wohnen ist ein Grundrecht"

„Wohnen ist ein Grundrecht. Das gilt umso mehr in Krisenzeiten. Wir lassen es nicht zu, dass jemand vor die Türe gesetzt wird", sagte Zadic  zur APA. In Österreich gibt es rund 1,5 Millionen Mietverhältnisse, rund 700.000 davon allein in der Bundeshauptstadt Wien. Die Arbeitslosigkeit ist durch die Epidemie auf einen historischen Rekord von 562.522 gestiegen. Zudem befinden sich bereits rund 250.000 Personen in Kurzarbeit.

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