Polizei verteilt bald "Corona-Strafzettel"

SALZBURG: POLIZEI MIT MUNDSCHUTZ
SALZBURG: POLIZEI MIT MUNDSCHUTZ(c) APA/BARBARA GINDL (BARBARA GINDL)
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Nicht nur der Magistrat (Wien) oder die zuständigen Verwaltungsbehörden in den Ländern sollen künftig Strafen wegen unerlaubten Auftenthalts im öffentlichen Raum verhängen können. Auch die Polizei selbst soll strafen dürfen.

Seit eine Covid-19-Verordnung das Betreten des öffentlichen Raumes nur in definierten Ausnahmefällen zulässt, gab es in Österreich, Stand Donnerstagmorgen, mehr als 13.000 Anzeigen wegen Verstößen gegen ebendiese Verordnung und gegen das Epidemiegesetz. Beispiel für den Bruch der Verordnung: Jemand trifft sich mit Freunden im Freien und hält den Ein-Meter-Mindestabstand nicht ein. Bisher wurden Verordnungsbrecher von der Polizei ermahnt bzw. angezeigt. Die Anzeige landete bei einer Verwaltungsbehörde. Diese wiederum setzte die allfällige Strafe fest. Maximum: 3600 Euro.

Künftig soll - nach einer noch zu beschließenden Novelle des Covid-19-Gesetzes - die Polizei selbst gleich ein Organmandat ausstellen dürfen. Ein solches „Ticket" soll bis zu 90 Euro „kosten“. Noch fehlt die dafür nötige Verordnung. Die Wiener Magistratsdirektion (in Wien gibt es derzeit die meisten Anzeigen) sieht die kommende Regel positiv. Denn: Ein Organmandat der Polizei wirke unmittelbar auf den Gefährder. Und entlaste die magistratischen Bezirksämter. Wer künftig das Organmandat nicht zahlt, landet im nächsten Schritt - wie gehabt - bei der jeweiligen Verwaltungsbehörde.

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