Der Nationalrat beschließt das nächste Gesetzespaket zur Corona-Krise. Es gibt Hilfen für Konsumenten und neue Regeln für Firmen.
Wien. Das wird schön langsam zur Tradition: Wie schon vor drei Wochen beschließt der Nationalrat auch heute, Freitag, wieder eine ganze Reihe von Gesetzen zur Corona-Krise, wobei der sonst übliche Fristenlauf auf ein Minimum eingekürzt wird. Der Nationalrat tritt dabei in einer verkleinerten Form zusammen: Nur 96 der 183 Abgeordneten werden erscheinen, um Sicherheitsabstände einhalten zu können und damit die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Und etliche der Mandatare werden Schutzmasken tragen – nicht alle übrigens, auf eine generelle Verpflichtung konnten sich die Klubs nicht einigen. Die Beschlüsse im Detail:
Mieten
Wer aufgrund der Corona-Krise von Kurzarbeit oder Jobverlust betroffen ist und deshalb die Miete nicht mehr bezahlen kann, muss keine Delogierung oder Vertragskündigung befürchten. Die Mieter haben bis 31. Dezember Zeit, die Miete nachzuzahlen, müssen dabei aber Verzugszinsen von vier Prozent berappen. Außerdem werden Delogierungen auf Antrag der Mieter für drei Monate aufgeschoben. Endet ein befristeter Mietvertrag, so darf ausnahmsweise eine Verlängerung um einige Monate bis spätestens Ende Dezember vereinbart werden. Befristungen sind normalerweise nur für mindestens drei Jahre möglich. Diese Regelungen gelten für alle Wohnraummieten, nicht aber für Geschäftsräume oder Pacht.
Kredite
Die Banken müssen Kredite von Verbrauchern und Kleinstunternehmen drei Monate lang, von April bis Juni, stunden, wenn den Kreditnehmern Zinszahlungen und Tilgungen nicht zumutbar sind. Die Unzumutbarkeit gilt „insbesondere dann, wenn der angemessene Lebensunterhalt des Kreditnehmers oder seiner Unterhaltsberechtigten gefährdet ist“. Wer seine Zahlungen weiter leistet, hat damit automatisch auf die Stundung verzichtet. Durch die Stundung verlängert sich die Vertragslaufzeit um drei Monate. Für den Verzug dürfen höchstens die gesetzlichen Zinsen von 4 Prozent verlangt werden, auch müssen die säumigen Kreditnehmer nicht die Kosten von außergerichtlichen Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen bezahlen.
Familien
Für einkommensschwache Familien steht ein mit 30 Millionen Euro dotierter Härtefonds zur Verfügung, der aus dem Familienausgleichsfonds gespeist wird. Sonderzuwendungen, die aufgrund von Leistungen in der Corona-Krise ausgeschüttet werden (also etwa an Beschäftigte im Lebensmittelhandel) sind bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei.
Insolvenz
Die Insolvenzantragspflicht bei einer Überschuldung wird für Kapitalgesellschaften bis 30. Juni ausgesetzt. Normalerweise müssen diese bei Eintritt der Überschuldung eine Fortbestehensprognose für 6 Monate bis zu 2 Jahren machen. Derzeit kann aber so gut wie niemand eine positive Fortstandsprognose machen. Die Regelung gilt nicht für Unternehmen, die bereits in der Insolvenz sind.
Schule
Der Nationalrat erteilt dem Bildungsminister weitreichende Ermächtigungen: So kann dieser Fristen und Stichtage im laufenden und im nächsten Schuljahr verändern. Dazu gehört auch der Beginn und das Ende des Schuljahres. Auch die Höchstzahl der erlaubten Unterrichtsstunden pro Tag darf erhöht werden. Aus dem Unterrichtsministerium heißt es dazu, man werde sorgsam mit der Ermächtigung umgehen. Es gehe nicht darum, die Sommerferien zu streichen oder die Lehrer bis zum Abend arbeiten zu lassen, sondern man wolle auf spezielle Problemfälle reagieren können.
Mundschutz
Die Verpflichtung des Handels, Schutzmasken für die Kunden bereitzustellen, wird gesetzlich normiert. Ab Montag müssen diese in den Geschäften getragen werden, zudem gilt es, Mindestabstände einzuhalten.
Medien
Für Medien wird ein Hilfspaket geschnürt: Rund 12 Mio. Euro sollen als Druckkostenförderung an die Tageszeitungen gehen, 17 Mio. Euro gibt es für den privaten Rundfunk. Die Tageszeitungen erhalten einen einmaligen Betrag von vier Euro pro Exemplar der durchschnittlichen Druckauflage.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.04.2020)