Coronavirus

Auch Insassen in Justizanstalten produzieren jetzt Masken

The Parliament meets to dicuss further proceedings during the coronavirus disease (COVID-19) outbreak, in Vienna
The Parliament meets to dicuss further proceedings during the coronavirus disease (COVID-19) outbreak, in ViennaREUTERS
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Die Häftlinge fertigen die Mund-Nasen-Schutzmasken für den Eigenbedarf, Krankenanstalten und den Nationalrat an. Die Justizministerin teilte neue Details zum Mietrecht mit.

Angesichts der Coronakrise haben die Insassen von Österreichs Justizanstalten mit der Produktion von waschbaren (und damit wiederverwendbaren) Mund-Nasen-Masken begonnen. 3000 pro Woche schaffe man derzeit in den 14 teilnehmenden Anstalten pro Woche, 5000 seien das Ziel, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Freitag in einer Pressekonferenz.

Gedacht seien sie für den Eigenverbrauch der Justiz, doch auch Krankenanstalten oder etwa die Caritas würden damit versorgt, so Zadic. Auch den Abgeordneten zum Nationalrat und den anwesenden Regierungsmitgliedern wollte man am Freitag anlässlich der Sitzung solche Masken überreichen. In den Justizanstalten tragen sie die Bediensteten, aber auch jene Häftlinge, die neu hinzukommen, und zwar für vier Wochen nach der anfänglichen Isolation.

Unbezahlte Mieten aktuell kein Kündigungsgrund

Generell seien zum Schutz vor der Corona-Epidemie sehr umfassende und einschränkende Maßnahmen in den 28 Justizanstalten getroffen worden, so Zadic, etwa durch die komplette Streichung von Besuchen. Eine Umfrage habe nun gezeigt, dass dies sehr gut angenommen worden sei. "Die Insassen wissen, dass die Situation gravierend ist, dass jeder irgendwie anpacken muss", so die Justizministerin.

Zadic lieferte in der Pressekonferenz auch einen Überblick über jene Maßnahmen aus ihrem Ressort, die im Nationalrat heute, Freitag, im Zusammenhang mit Corona zum Beschluss anstehen. So sind Mieten, die aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von 1. April bis 30. Juni nicht oder nicht vollständig bezahlt werden, kein Kündigungsgrund, können bis Jahresende nicht eingeklagt und auch nicht mit einer bezahlten Kaution abgedeckt werden. Delogierungen werden gesetzlich verboten. Befristete Mietverträge können weiterlaufen, ohne dass sie sich automatisch um drei Jahre verlängern.

Vermieter, die damit um ihr Einkommen umfallen, können ihre Kredite stunden lassen. Für Verzugszinsen gibt es eine Beschränkung auf die gesetzliche Höhe von vier Prozent. Im Baubereich sind bei Konventionalstrafen für Verzögerungen Erleichterungen vorgesehen. Gesellschaftsrechtlich wird etwa für GmbH und Vereine die Möglichkeit geschaffen, Versammlungen auch mittels Videokonferenzen oder ähnlichem abzuhalten, und bei verpflichtenden Rechnungslegungen werden die Fristen erstreckt.

Für den Justizbereich selbst ist eine Unterstützung für jene vorgesehen, die ihre Haft zu Hause mit Fußfessel absitzen. Verlieren sie aufgrund der Krise ihren Job, müssen sie nicht sofort zurück ins Gefängnis, sondern erhalten einen mehrmonatigen Aufschub. Auch was ihre Versicherung in dieser Zeit betrifft, strebe man gemeinsam mit dem Sozial- und Arbeitsministerium eine Lösung an, versprach Zadic.

(APA)

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