Supermärkte

Masken: Strafe bei Verstößen nicht möglich

APA/HELMUT FOHRINGER
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Ab Montag soll der Mund-Nasen-Schutz in größeren Geschäften Pflicht sein. Die Chance, dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, wollte das Parlament zunächst nicht wahrnehmen. Und der Ministeriumserlass löst keine Strafen aus.

Anmerkung

Die Gesetzeslage hat sich am Freitagabend doch noch geändert. Mehr dazu lesen Sie hier:

>> Last-Minute-Gesetz: Doch Strafen für Maskenverweigerer [premium]

Konfrontiert man dieser Tage Juristen mit den Grundlagen zur Maskenpflicht, herrscht vor allem eines: Erstaunen. Und dabei geht es nicht um die inhaltliche Frage, inwiefern das Tragen von Masken sinnvoll ist. Sondern darum, dass die Koalition ihre Regeln so festschreibt, dass diese kaum Geltung erlangen können. Insbesondere Strafen gegen Geschäfte oder Kunden, die die neuen Regeln missachten, werden nicht möglich sein. Aber warum ist das so?

Die Chance, am Freitag im Parlament eine gesetzliche Grundlage für die Pflicht zum Mund-Nase-Schutz zu schaffen, wollte der Nationalrat zunächst nicht wahrnehmen. Damit fußt die ab Montag geltende Vorgabe, die Supermärkte, Drogerien und Drogeriemärkte ab 400 Quadratmetern betrifft, weiter nur auf einem Erlass des Gesundheitsministeriums. Dieser stützt sich auf Hygieneregeln rund ums Lebensmittelrecht.

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