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"Oster-Erlass" verbietet große Feste, Opposition übt heftige Kritik

Gesundheitsminister Rudolf Anschober
Gesundheitsminister Rudolf AnschoberAPA/ROBERT JÄGER
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Treffen in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, sollen bis 13. April untersagt werden. Für die SPÖ ist der Erlass „völlig inakzeptabel.“

Rechtzeitig vor Ostern hat das Sozialministerium seine Vorgaben zu häuslichen Zusammenkünften in Zeiten der Corona-Pandemie konkretisiert. Laut einem am Samstag veröffentlichten Erlass werden Treffen in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, untersagt. An Begräbnissen dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen, an Hochzeiten fünf.

Der Erlass des Gesundheitsministeriums erging an die Landeshauptleute. Diese sollen die Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, die privaten Zusammenkünfte bis auf Weiteres zu untersagen. Die Anweisung ist vor allem in Zusammenhang mit Ostern zu sehen. Die Bundesregierung empfahl zuletzt, auf Osterfeiern im großen familiären Rahmen aufgrund der Bedrohung durch das Coronavirus in diesem Jahr zu verzichten.

Ausdrücklich erwähnt wird auch, dass Begräbnisse nur im "engsten Familienkreis" stattfinden dürfen. Befristet ist der Erlass mit 13. April, also Ostermontag.

Opposition kritisiert Erlass scharf

In der SPÖ kam im Laufe des Samstags heftige Kritik auf. Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch nannte es "völlig inakzeptabel", dass als Dank für "die bisherige Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung Gesundheitsminister Anschober per Erlass der Polizei Zutritt zum Schnüffeln in Privathaushalten gewährt". Für Deutsch zerstöre dieses Vorgehen "das Grundvertrauen der Menschen in die Maßnahmen zur Eindämmung der Virus-Ausbreitung. Es ist ein Eingriff in die Freiheitsrechte, der völlig überschießend ist und rechtlich mehr als fragwürdig", schrieb er in einer Stellungnahme.

Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) übte ebenfalls scharfe Kritik am Erlass der Bundesregierung. Man habe den Bund bereits am Freitag auf erhebliche Mängel hingewiesen. Trotzdem habe die Regierung die Weisung erteilt, den Erlass umzusetzen. Grundsätzlich gelte - unabhängig von jedem Erlass - nach wie vor "Abstand halten, persönliche Kontakte auf das absolut notwendigste Minimum zu reduzieren", um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, betonte Kaiser. Der „Oster-Erlass“ weise aber Widersprüche und Diskrepanzen auf, auf die jetzt auch Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk hinweise.

„Zu hinterfragen ist auch, ob die Bezirkshauptmannschaften ernsthaft die Polizei anweisen sollen, in Privathäusern zu kontrollieren wie die Osterjause konsumiert wird“, sagte Kaiser. Bei allem Verständnis für Maßnahmen zur Eindämmung des Virus sei er besorgt, dass eiligst getroffene Gesetzesmaßnahmen weitreichende Einschränkungen in der persönlichen Freiheit nach sich ziehen. "Hier muss die Bundesregierung jedenfalls mit größter Sensibilität, hohem Augenmaß vorgehen und glaubwürdig versichern, dass die Einschränkung persönlicher Freiheiten dann auch wieder zurückgenommen werden." Der Landeshauptmann forderte die Bundesregierung auf, "zu einem geordneten und gut abgestimmten Krisenmodus zurückzufinden".

FPÖ ortet „Misstrauensvotum gegen Bevölkerung“ 

Die FPÖ ortet in dem Erlass „ein Misstrauensvotum gegen die Bevölkerung“ und einen „Aufruf zur Vernaderung“, wie Klubchef Herbert Kickl am Samstag meinte. Konkret nannte er die Verordnung einen „Erlass im Geiste der Blockwart-Mentalität". Missbrauch sei damit Tür und Tor geöffnet.

Denn: "Wenn irgendjemand behauptet, er habe fünf Personen in ein Haus oder eine Wohnung gehen sehen, steht gleich die Polizei vor der Tür", fürchtet der freiheitliche Klubobmann - "man könnte das auch als Erlass im Geiste der Blockwart-Mentalität bezeichnen". Ein Anruf bei der Polizei genüge, "und schon ist auch das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ausgehebelt".

(APA/Red.)

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