Ein kurzfristig eingebrachtes Gesetz erlaubt Sanktionen. Von dieser neuen Möglichkeit will das Gesundheitsministerium aber vorerst nicht Gebrauch machen.
Die Nationalratssitzung am Freitag Abend war schon vor ihrem Ende gestanden, als die Koalition doch noch einen Abänderungsantrag einbrachte. Und dieser hatte es in sich: Denn wer die neue Maskenpflicht missachtet, könnte nun künftig doch dafür belangt werden.
Noch am Freitag Nachmittag hatte es seitens des grünen Parlamentsklubs geheißen, dass diesbezüglich keine Gesetzesänderung geplant sei. Und der zu den Maskenregeln vorhandene Erlass des Gesundheitsministeriums hätte keine Strafen ausgelöst, wie auch das Ministerium am Freitag Nachmittag noch bestätigte. Zuvor war diese Frage interministeriell von Juristen beraten worden. Von einer geplanten Gesetzesänderung noch am selben Tag wusste das Ministerium nichts zu berichten.