Ein kurzfristig eingebrachtes Gesetz erlaubt Sanktionen. Von dieser neuen Möglichkeit will das Gesundheitsministerium aber vorerst nicht Gebrauch machen.
Die Nationalratssitzung am Freitag Abend war schon vor ihrem Ende gestanden, als die Koalition doch noch einen Abänderungsantrag einbrachte. Und dieser hatte es in sich: Denn wer die neue Maskenpflicht missachtet, könnte nun künftig doch dafür belangt werden.