Coronavirus

Verwirrender "Oster-Erlass" soll am Montag aufgeklärt werden

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Nach einiger Verwirrung um den „Besuchserlass“ des Gesundheitsministeriums kündigt Ressortchef Anschober Aufklärung am Montag an.

Der „Oster-Erlass“ des Gesundheitsministeriums hat am Wochenende für reichlich Kritik und Verwirrung gesorgt. Er soll gerade rund um das Osterfest große Zusammenkünfte auch in Haushalten verhindern. Zudem sollen dadurch "Corona-Partys" unterbunden werden. Für Montag versprach Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) Aufklärung.

Der Gesundheitsminister entschuldigte sich am Samstagabend via Twitter für die Verwirrung. "Kritik verstanden", schrieb der Minister.

Besuche doch erlaubt?

Der Erlass, der bereits am 2. April an die Landeshauptleute ging, wurde am Samstag zunächst unterschiedlich interpretiert. Konkret heißt es darin dass "sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen" sind.

Daraufhin wurde einerseits schlussgefolgert, dass keine Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen in einem Raum, außer sie leben im selben Haushalt, erlaubt sind. Doch dem Gesundheitsministerium zufolge war damit gemeint, dass sich in Räumen höchstens fünf Personen zusammenfinden dürfen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Das heißt, leben im gemeinsamen Haushalt zum Beispiel schon vier Personen, dürfen trotzdem fünf Personen dazukommen. Das sorgte insofern für Erstaunen, da bisher kommuniziert worden war, dass Besuche während der Ausgangssperre gar nicht erlaubt seien.

„Natürlich wird Polizei nicht bespitzeln“ 

Anschober kündigte via Twitter an, dass am Montag ein Gesamterlass präsentiert wird, der klarstellt, welche Verkehrsbeschränkungen bestehen und dass externe und interne Veranstaltungen verboten sind. Damit soll den Behörden eine Handhabung gegen "Corona-Partys" ermöglicht werden. Außerdem soll die Teilnahmebeschränkungen für Hochzeiten und Begräbnisse festgelegt werden.

Anschober wies außerdem darauf hin, dass die Verkehrsbeschränkungen weiterhin gelten. Ausnahmen gebe es weiterhin nur für Job, Hilfe, Versorgung und Bewegung. "Natürlich wird Polizei nicht Wohnungen bespitzeln. Aber der Erlass bringt Rechtsgrundlage für Unterbinden von Corona-Partys. Und er ist ein Appell gegen jede Art privater Osterfeste", schrieb der Gesundheitsminister.

(APA)

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