Kritische Infrastruktur

Verfassungsjurist Mayer zerpflückt Covid-19-Gesetz

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US-HEALTH-VIRUS-NURSESAPA/AFP/BRYAN R. SMITH
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Dass Gesundheitspersonal trotz Vorerkrankungen kein Recht auf Freistellung oder Homeoffice haben soll, ist für Heinz Mayer „klar verfassungswidrig“. Das Vorgehen der Regierung zeige „fehlendes Problembewusstsein“.

Als „klar verfassungswidrig“ und „unverhältnismäßig“ bezeichnet Verfassungsjurist Heinz Mayer das am Freitag im Nationalrat beschlossene Gesetz, wonach zur Covid-19-Risikogruppe zählende Personen wie etwa ältere Menschen sowie jene mit relevanten Vorerkrankungen kein Recht auf Homeoffice oder Freistellung haben, wenn sie in der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Die Regierung begründet diese Ausnahmeregelung damit, dass die Gewährleistung der kritischen Infrastruktur „vorrangig“ sei. Zur kritischen Infrastruktur zählen demnach „jedenfalls die Versorgung mit Lebensmitteln, Verkehrs-, Sozial-, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen sowie die staatliche Hoheitsverwaltung“. Letzteres betrifft beispielsweise Beamte der Baubehörde, Schulverwaltung sowie Bezirkshauptmannschaften, die somit weiterhin ihren üblichen Dienstpflichten nachkommen müssen.

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