Gastbeitrag

Was im Supermarkt verkauft werden darf

APA/HELMUT FOHRINGER
  • Drucken

Die Covid-19-Maßnahmen erlauben nur die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse.

Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

>>> Mehr aus der Rubrik „Gastkommentare“

Wien. Rewe, Spar, Hofer, Lidl und Metro tun gut daran, ab Karsamstag vorübergehend keine Produkte mehr zu verkaufen, die nicht zum Lebensmittelbedarf zählen (ausgenommen Spielzeug). Es gab erbitterte Diskussionen: Während die Supermarktbetreiber meinten, weiterhin alles verkaufen zu dürfen, was bisher angeboten wurde, stieß dies bei jenen, die von der behördlichen Schließung betroffen waren, auf Unverständnis. Was gilt nun?

Die Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19, BGBl II Nr 96/2020, untersagt das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und listet auf, für welche Bereiche dies nicht gelten soll: insbesondere Lebensmittelhandel einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten und bäuerlichen Direktvermarktern sowie Drogerien und Drogeriemärkte.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.