Rechtspanorama

Vom Chef per GPS überwacht: Schadenersatz für Mitarbeiter

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Der Wagen eines Mannes wurde sogar in der Freizeit geortet. Der Betroffene erhält 400 Euro pro Monat, in dem er beobachtet wurde.

Wien. Dass man von seinem Chef gefragt wird, warum man erst jetzt in der Arbeit auftaucht, soll ja vorkommen. Dass aber jemand telefonisch schon gerügt wird, weil er zu spät von zu Hause losfahre, ist dann doch eher unüblich. Es sind aber Punkte wie diese, die ein Außendienstmitarbeiter vor Gericht beklagte. Und dahinter stand die Frage: Darf man Schadenersatz verlangen, wenn der Dienstwagen rund um die Uhr per GPS überwacht wird?

Der Mitarbeiter war vom Unternehmen recht rasch gekündigt worden. Nun aber forderte der Mann einen ideellen Schadenersatz von 6000 Euro – nämlich tausend Euro für jeden Monat, in dem er überwacht worden sei. Das GPS-System hatte das Unternehmen in den Dienstwagen einbauen lassen. Der Geschäftsführer, der Vertriebsleiter, der Produktionsleiter und eine Innendienstleiterin konnten so jederzeit nachsehen, wo der Außendienstmitarbeiter gerade war. Laut dem Dienstvertrag durfte der Mann seinen Dienstwagen auch privat nutzen.
Der Mann erklärte, zufällig davon erfahren zu haben, dass er überwacht werde. Mehrfach habe er schriftlich und mündlich gefordert, die Überwachung zumindest während der Freizeit einzustellen. Dem sei das Unternehmen aber nicht nachgekommen.

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