Pro & Contra

Ein Fall fürs Höchstgericht?

Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass der Verfassungsgerichtshof mit dem Ausschluss einer generellen Entschädigung für Betriebsunterbrechungen wegen Corona befasst werden wird.
Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass der Verfassungsgerichtshof mit dem Ausschluss einer generellen Entschädigung für Betriebsunterbrechungen wegen Corona befasst werden wird.HANS KLAUS TECHT / APA / picture
  • Drucken

Mit dem Covid-19-Gesetz wurden die Entschädigungen für Schließungen, wie sie das Epidemiegesetz vorsieht, ausgeschlossen. Verfassungswidrig?

Contra

Warum der VfGH keine Hilfe sein wird

Bei Entschädigungsansprüchen in Krisenzeiten hat der Gesetzgeber einen weiten Ermessensspielraum.

Das Epidemiegesetz kennt umfassende Entschädigungsregeln (§ 32 Epidemiegesetz), wenn Betriebe auf seiner Grundlage geschlossen werden (§ 20 Epidemiegesetz). Eine solche Entschädigungsregel fehlt im – zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus erlassenen – Covid-19-Maßnahmengesetz (insb § 1 CovG).

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.