Kommentar

Natürlich darf ein Händler für Masken etwas verlangen

CORONAVIRUS: MASKENPFLICHT IN SUPERMAeRKTEN
CORONAVIRUS: MASKENPFLICHT IN SUPERMAeRKTENAPA/HELMUT FOHRINGER
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Der Rewe-Konzern wird  gerade für seine Ein-Euro-pro-Maske Politik heftig kritisiert. Dabei haben die Kunden ohnehin Alternativen. Bei den Masken, und bei den Händlern.

Masken seien derzeit ein rares Gut und sollten daher nicht verschwendet werden. Mit dieser durchaus logischen Begründung führte der Rewe-Konzern (Billa, Merkur, Penny) am Montag zeitgleich zur Maskenpflicht einen Preis für die in den Geschäften abgegebenen Mund- und Nasenmasken ein. Ein Euro pro Stück. Damit sei man immer noch unter dem Selbstkostenpreis, so Rewe gleich mit vorauseilender Schutzargumentation. Den bei dem Handelskonzern anscheinend erwarteten Kritiksturm konnte man damit aber trotzdem nicht abwehren. Rewe sei ein „Kriegsgewinnler“, der nun an der Not verdienen wolle, so der Tenor vieler Boykottaufrufe, in den für solche Empörungsorgien immer gern genutzten sozialen Netzwerken.

Stellt sich nun die Frage: Darf ein Händler für Schutzmasken etwas verlangen?

Die Regierung hat eigentlich vorgesehen, dass die Masken gratis ausgeteilt werden. Sie ist es aber auch nicht, die diese finanzieren muss. Ob ein Händler die Masken nun verschenkt oder nicht, muss diesem überlassen sein. Schließlich gibt es für die Kunden ja auch genügend Alternativen. Denn laut Gesundheitsminister braucht es keine gekaufte Maske, um der Verordnung zu entsprechen. Auch eine selbst gebastelte oder ein Schal würde reichen. Und es gibt auch genügend Rewe-Konkurrenten, die bereits darauf verwiesen, ihre Masken weiterhin gratis abzugeben.

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