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Wer hat Corona? Was Bürgermeister wissen dürfen

Feature: Dorf.
Feature: Dorf.Clemens Fabry
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Eine Novelle erlaubt es, Bürgermeister über Infizierte in ihrer Gemeinde zu informieren. Manche fürchten nun, dass über den Dorftratsch die Namen publik werden. Laut dem Gesetz soll es aber um Hilfe für Betroffene gehen.

Es war ein Wunsch der Gemeinden gewesen, und das Parlament setzte ihn vergangene Woche um: Künftig können Bürgermeister die Namen jener Personen erfahren, die in ihrem Ort leben und mit dem Coronavirus infiziert wurden. Prompt kam in sozialen Netzwerken die Sorge auf, dass dann über den Dorftratsch bekannt wird, wer krank ist, oder die Information missbräuchlich verwendet wird. Aber was ist der Sinn des Gesetzes, wann erhält der Bürgermeister die Namen von Betroffenen und wer darf ihn sonst noch erfahren?

Die für Gesundheitsfragen zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) weiß Bescheid, wer infiziert ist. Früher war vorgesehen, dass sie sich auch mit der zuständigen Gemeindebehörde ins Einvernehmen setzen soll. Und zwar, um die nötigen Vorkehrungen in dem Fall zu treffen. Dieser Passus im Epidemiegesetz wurde 2016 abgeschafft, seither durften die Gemeinden nichts mehr erfahren.

Laut den nun beschlossenen Regeln wird die Bezirksverwaltungsbehörde ermächtigt (aber nicht verpflichtet), dem Bürgermeister den Namen und die Kontaktdaten von Personen mitzuteilen, die den Coronavirus haben könnten. Konkret ist von Leuten die Rede, die „von einer Absonderungsmaßnahme“ wegen Covid-19 betroffen sind. Allerdings dürfen diese Daten nur dann an den Bürgermeister gehen, wenn dies „zur Versorgung dieser Person mit notwendigen Gesundheitsdienstleistungen oder mit Waren oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs unbedingt notwendig ist.“

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