Kleinere Geschäfte dürfen nach Ostern wieder öffnen, größere wahrscheinlich im Mai. Und auch sonst soll Österreich nach der Coronakrise langsam aufatmen - unter strikten Vorgaben.
Es war der Auftritt mit den bisher strengsten Sicherheitsmaßnahmen. Neben den üblichen (Taschenkontrolle) und den jüngeren (Temperaturkontrolle, Handdesinfektion) Vorschriften kam im Bundeskanzleramt am Montag eine neue Vorgabe hinzu: Maskenpflicht. Auch Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) betraten den Raum mit Maske – nahmen sie aber hinter einer Plexiglasscheibe gleich wieder ab. Trotz all der Vorkehrungen hatte die Koalition erstmals Lockerungen zu verkünden: der Fahrplan im Überblick.
1. Ausgangsbeschränkungen bis (mindestens) Ende April
Die gute Nachricht zuerst: Das Coronavirus breitet sich in Österreich nicht mehr so rasant aus wie zuvor. 12.200 Menschen wurden bisher positiv getestet, 187 davon sind Neuinfektionen. „Der erste Kraftakt auf unserem Weg ist gelungen“, sagte Anschober. Das würden die Verdoppelungszahlen zeigen: also die Zeit, die bei der aktuellen Infektionsrate vergeht, bis sich die Anzahl an Corona-Infizierten verdoppelt hat. Mitte März lag sie bei 3,6 Tagen. Heute bei 16,5.
Und nun zur schlechten Nachricht: „Das heißt nicht, dass die Gefahr gebannt ist“, sagte Kurz. „Die Osterwoche wird ausschlaggebend sein, ob die Auferstehung, die wir uns wünschen, auch so stattfinden kann.“ Weniger metaphorisch gesprochen klingt das Ganze so: Nur wenn sich weiterhin alle an die Einschränkungen halten, kann der Fahrplan eingehalten werden. Sollte sich die Lage wieder verschlechtern, will Türkis-Grün nachschärfen.
Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bestehen – zumindest bis Ende April. Abgesehen von Notfällen, zum Einkaufen und auf dem Weg zur Arbeit darf man sich im Freien nur bewegen, wenn man allein oder mit Mitbewohnern unterwegs ist. Das gilt auch für die Osterfeiertage – ein Erlass des Gesundheitsministeriums, der am Wochenende für Verwirrung gesorgt hatte, wurde zurückgezogen. Die Regierung appelliert an die Vernunft der Bürger: Osterfeiern sind zu unterlassen.
Ab Dienstag gelten diese Regeln auch wieder für Tirol: Die Vollquarantäne und Selbstisolation in dem Bundesland wurden beendet.
2. Die Matura findet statt - Regelunterricht ab Mitte Mai?
Ende April will die Regierung entscheiden, wie es im Schulbetrieb im Detail weitergeht. So viel steht allerdings schon fest: „Bis Mitte Mai wird der Unterricht als Home-Schooling fortgesetzt werden müssen“, sagte Kurz. Die Betreuung in den Schulen wird aber bis dahin weiterhin sichergestellt. Und übrigens: Es sei „keine Schande“, wenn Familien, die zu Hause seien und es schwer aushielten, das Angebot „einige Tage mal in Anspruch nehmen“. Die Matura findet jedenfalls statt.
Und auch an den Universitäten läuft das Semester weiter (inklusive Prüfungen), der Unterricht findet aber nur digital statt.
3. Mund-Nasen-Schutz wird Pflicht, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln
Schon jetzt müssen Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen, um einen Supermarkt oder Drogeriemarkt zu betreten: Das gilt für Filialen ab 400 Quadratmetern. Die Regierung wollte die Bevölkerung damit wohl an weitere Regelungen gewöhnen: Ab 14. April gilt die Pflicht auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Wer keine Maske hat, kann Mund und Nase auch durch ein Tuch verdecken. Auf welcher rechtlichen Basis das gilt und ob bei Nichteinhaltung Strafen verhängt werden? „Die gesetzliche Grundlage wird derzeit erarbeitet“, heißt es aus dem Gesundheitsressort zur „Presse“.
4. Erste Geschäfte öffnen wieder nach Ostern
Die größten Lockerungen gab die Regierung für den Handel und den Dienstleistungssektor bekannt: Ab kommenden Dienstag dürfen kleine Händler und Handwerker wieder Kunden empfangen. Das gilt wieder bis zu einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern. Bau- und Gartenmärkte können auch ab 14. April aufsperren – und zwar unabhängig von ihrer Größe. Für alle Sektoren gelten aber wieder strikte Vorgaben: Hygienevorschriften und Maskenpflicht müssen eingehalten werden, auch eine Maximalanzahl an Kundschaft wird definiert. Pro 20 Quadratmeter darf nur ein Kunde oder eine Kundin Einlass bekommen.
Die Zutrittsbeschränkungen müssen selbst kontrolliert werden. „Wir haben weder die Kapazitäten noch Lust, vor jedes Geschäft einen Polizisten hinzustellen“, sagte Nehammer dazu. Es werde aber „stichprobenartige Kontrollen geben – wie überall im Leben auch“.
Später könnten weitere Lockerungen folgen. Ob es aber wirklich dazu kommen wird, entscheidet die Regierung erst Ende April. Der Plan sieht jedenfalls folgendermaßen aus: Ab Mai dürfen Geschäfte und auch Friseure wieder öffnen. Auch hier sollen strikte Vorgaben noch erarbeitet werden.
Alle anderen persönlichen Dienstleistungen (wie zum Beispiel Kosmetiksalons) bleiben geschlossen. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Hotels. „Sie werden wir frühestens Mitte Mai stufenweise öffnen können“, sagte Kurz. Man werde aber ohnehin noch lang nicht verreisen können, betonte Kurz am Montag noch einmal.
5. Kultur und Events müssen warten
Wie lang noch, bis Österreichs Bevölkerung wieder uneingeschränkt ihren Hobbys und dem Kulturangebot nachgehen kann? Leider noch lang: Bis Ende Juni sollen keine Veranstaltungen stattfinden. Erst dann kann, wenn überhaupt, auf eine Lockerung gehofft werden. „Wir haben es uns nicht leicht gemacht“, sagte Kogler am Montag, der als Minister auch für den Sport zuständig ist. „Aber wenigstens gibt es jetzt Planungssicherheit für die Veranstalter.“ Ende Mai oder Anfang Juni soll die Lage neu bewertet werden.
Dasselbe gilt für Schwimmbäder, Sportplätze und Fitnesscenter. Auch Kinos und Theater bleiben geschlossen. Ab wann besondere Ausflugsziele (die Regierung nennt sie in einer Aussendung „touristische Orte“) besucht werden können, ist noch unklar. Ende des Monats wird evaluiert.
Ein Streitpunkt zwischen Bund und der Stadt Wien ist vorerst aber zumindest beseitigt: Ab kommenden Dienstag werden die Bundesgärten in Wien wieder geöffnet. Hier will die Polizei verstärkt kontrollieren, ob der Sicherheitsabstand eingehalten wird.
6. Erlass für Begräbnisse und Hochzeiten
Trauerfeiern, Taufen und Hochzeiten sind in Österreich gestattet – allerdings nur in einem sehr kleinen Rahmen. Das Gesundheitsministerium kündigte dazu noch für den Montag einen Erlass an die zuständigen Behörden an. Der Inhalt: Veranstaltungen sind auch weiterhin nicht vorgesehen. Aber an Begräbnissen können bis zu 30 Personen teilnehmen. Bei Hochzeiten sind maximal zehn anwesende Personen erlaubt.