Zivildienst und Grundwehrdienst

Präsenzdiener im Corona-Einsatz: Kein gleicher Lohn für gleiche Arbeit

++ ARCHIVBILD ++ 3.500 AUSSERORDENTLICHE ZIVILDIENER TRETEN MORGEN IHREN DIENST AN
++ ARCHIVBILD ++ 3.500 AUSSERORDENTLICHE ZIVILDIENER TRETEN MORGEN IHREN DIENST ANAPA/HANS KLAUS TECHT
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Wie viel ist der Einsatz von Zivildienern und Grundwehrdienern während der Corona-Krise wert? Das kommt darauf an. Nun soll auch das Verfassungsgericht den Fall beurteilen.

Wie viel Geld erhalten junge Männer, wenn sie während der Corona-Krise als Präsenzdiener im Einsatz sind? Eine kurze Antwort gibt es nicht. Es kommt nämlich darauf an, ob sie beim Bundesheer sind, beim Zivildienst – und ob sie sich freiwillig melden oder nicht.

Fangen wir mit dem einfacheren Teil der Antwort an, den Grundwehrdienern: Sie erhalten mindestens 346 Euro im Monat. Verpflegt werden sie vom Heer. Bei 2316 Wehrpflichtigen wird das Entgelt nun aufgebessert. Sind die jungen Männer im Assistenzeinsatz (unterstützen also die Polizei zum Beispiel an der Grenze), erhalten sie eine Einsatzgebühr. Damit verdoppelt sich ihr Entgelt in etwa. Sind sie in einem anderen Bereich im Dienst, steigen sie finanziell schlechter aus. Sie erhalten eine „Anerkennungsprämie“ von rund 190 Euro im Monat.

Zivildiener müssen drei Monate länger dienen

Dieses zusätzliche Geld soll eine Ungleichheit vermeiden: Denn auch für manche Zivildiener, die während der Corona-Krise länger dienen müssen, ist die Prämie gesetzlich vorgesehen. Sie erhalten die 190 Euro zusätzlich zu den 346 Euro Entgelt (plus Verpflegungsgeld, das meistens hinzukommt). Das macht insgesamt also mindestens 540 Euro im Monat aus. Das trifft auf die 1500 jungen Männer zu, die im April eigentlich ihren Dienst beendet hätten – und nun wegen der Corona-Krise noch drei Monate einen „außerordentlichen Zivildienst“ leisten müssen.

Sie sind allerdings nicht die einzigen. Auch 2000 frühere Zivildiener sind seit April wieder im Einsatz. Mit zwei Unterschieden: Sie haben sich freiwillig gemeldet. Und sie erhalten mehr Geld dafür: Mindestens 1300 Euro pro Monat sieht das Gesetz für sie vor – also wesentlich mehr, als für die verlängerten, verpflichteten Zivildiener.

Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof

Mehr als 100 Betroffene wollen daher eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen. Das Mandat haben die Anwälte Nikolaus Rast und Mirsad Musliu übernommen. Für die Ungleichbehandlung gebe es nämlich keine sachliche Rechtfertigung, sagt Rast zur APA.

Man habe bei so vielen Beschwerden gehofft, dass nachgebessert werde, heißt es aus der Kanzlei zur „Presse“. Im Büro der zuständigen Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) betont man, sich an die Rechtsgrundlage zu halten. Sollte der VfGH ein Gesetzprüfungsverfahren einleiten, werde man die Entscheidung abwarten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.04.2020)

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