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EU-Parlament stimmt Bankdaten-Abkommen mit USA zu

BELGIUM US SWIFT
(c) EPA (Jacques Collet)
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Das sogenannte Swift-Abkommen legalisiert den Transfer von europäischen Bankdaten an US-Terrorfahnder. Das Abkommen war heftig umstritten. Vom europäischen Datenschutzbeauftragten kommt massive Kritik.

Nach monatelangem Tauziehen hat das Europaparlament dem umstrittenen Swift-Abkommen mit den USA zugestimmt, das den Transfer von europäischen Bankdaten an US-Terrorfahnder legalisiert. Das von Datenschützern heftig kritisierte Abkommen wurde am Donnerstag in Straßburg mit 484 zu 109 Stimmen bei zwölf Enthaltungen angenommen. Die EU-Regierungen hatten dem Abkommen schon im Juni ihre Zustimmung gegeben.
 
Das Abkommen ermöglicht den US-Behörden ab August den Zugriff auf Daten von Millionen europäischen Bankkunden, die Geld ins Ausland überweisen. Faktisch greift Washington schon seit dem Jahr 2001 auf die Daten des in Belgien beheimateten Finanzdienstleisters Swift zu, nun wird der Datentransfer auf eine legale Basis gestellt. Washington will mit den Swift-Daten Terroristen auf die Schliche kommen.
 
Das Europaparlament hatte im Februar eine erste Version des Abkommens abgelehnt. In Verhandlungen mit den EU-Regierungen und den USA konnten die Abgeordneten nun Kontrollmechanismen wie ein Auskunfts- und Klagsrecht für EU-Bürger bei missbräuchlicher Verwendung der Daten verankern. Außerdem wird ein EU-Beamter die Datenverarbeitung in Washington überwachen.

"Alles andere als zufriedenstellen"

Zuvor hatte der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx scharfe Kritik an dem neuen Bankdaten-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA geübt. Das sogenannte Abkommen greife in die Privatsphäre der Bürger ein und sei "alles andere als zufriedenstellend", sagte Hustinx der Nachrichtenagentur AFP anlässlich der Abstimmung im Europaparlament am Donnerstag. "Die Mängel müssen in den kommenden Jahren beseitigt werden", forderte Hustinx.

Stattdessen übermittelt der belgische Bankdienstleister Swift den US-Sicherheitsbehörden die Kontodaten in riesigen Paketen. "Die Anfragen umfassen womöglich tausende, wenn nicht sogar Millionen Überweisungen, einschließlich Ihrer und meiner", sagte Hustinx. Die europäischen Datenschutz-Prinzipien sähen eigentlich eine strenge Beweispflicht für die Nutzung sensibler Bürgerdaten vor.

Für problematisch hält Hustinx zudem die geplante Speicherdauer von bis zu fünf Jahren in den USA. Der Datenschutzbeauftragte verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang März, das die Vorratsspeicherung von Telekom-Daten vorerst gestoppt hatte. Das Gericht hatte bereits Zweifel an einer Speicherdauer von sechs Monaten angemeldet.

Datenschützer mit "Furcht und Skepsis"

Zugleich begrüßte Hustinx eine Reihe von Verbesserungen gegenüber einem Interims-Abkommen, das das Europaparlament im Februar gekippt hatte. So würden etwa die Datenschutz-Rechte der Bürger erstmals detailliert in dem Swift-Abkommen beschrieben. Dazu zählt ein Auskunftsrecht über die Daten-Nutzung und ein Beschwerderecht bei Missbrauchs-Verdacht. "Allerdings ist unklar, ob diese Rechte in den USA durchgesetzt werden können", bemängelte Hustinx.

"Überwiegend mit Furcht und Skepsis" sieht Hustinx Pläne der Europäischen Union, innerhalb von drei Jahren ein eigenes System zum Durchleuchten von Bankkundendaten aufzubauen. "Die Datenschutzbehörden werden das genau unter die Lupe nehmen müssen", mahnte Hustinx.

(Ag.)