Grundrechte

Anwalt bringt Klage gegen Covid-19-Maßnahmengesetz ein

Verfassungsgerichtshof
Verfassungsgerichtshof (c) Clemens Fabry, Presse
  • Drucken

Ein Wiener Anwalt beantragt die Aufhebung des Gesetzes: "Das ganze Vorgehen zeigt ausgeprägtes Obrigkeitsdenken“, kritisiert er. Er stößt sich vor allem an den Ausgangsbeschränkungen.

Ein Wiener Anwalt hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Klage gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz eingebracht. Im Namen einiger Mandanten, die wegen der Ausgangsbeschränkungen Verstöße gegen Grundrechte orten, beantragt er eine Aufhebung des Gesetzes. Ihm gehe es vor allem darum, dass der Verfassungsgerichtshof die Maßnahmen überprüft. "Ohne VfGH geht da nichts", sagte Anwalt Roman Schiessler.

Das Covid-19-Maßnahmengesetz gilt als Grundlage für die von der Regierung verordneten Ausgangsbeschränkungen und für die Einschränkungen in Handel und Gastronomie. "Der Verfassungsgerichtshof soll sich das bitte anschauen", sagte der Wiener Anwalt am Mittwoch. Ihm gehe es um den grundsätzlichen Standpunkt, dass solche Maßnahmen immer vom VfGH überprüft gehören, erklärte er. Seine Mandanten würden sich vor allem an den Ausgangsbeschränkungen stoßen, berichtete er weiter.

Das Vorgehen der Regierung sei eines Rechts- und Verfassungsstaates nicht würdig, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung des Anwalts. "Das ganze Vorgehen richtet sich an Untertanen und zeigt ausgeprägtes Obrigkeitsdenken", kritisierte er.

Warum nicht auch die Influenza?

In der Verordnung der Regierung werde nicht erklärt, "warum gerade die Covid-19-Epidemie zu den verordneten Freiheitsbeschränkungen geführt" hat und "warum andere Epidemien, beispielsweise Influenza, welche in der Vergangenheit zu einer weit höheren Anzahl an Todesfällen geführt hat, nicht", hieß es in der Aussendung. Der Anwalt ortet hier "reine Willkür" der Regierung, da Daten, Fakten und Zahlen in der Verordnung fehlen würden.

Weiters missfällt dem Juristen, dass die Maßnahmen nicht auf besonders gefährdete Gruppen wie ältere und vorerkrankte Personen beschränkt wurden, sondern für alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gelten. "Es ist grundrechtlich nicht zulässig, das eigene Lebens- und Gesundheitsrisiko auf andere zu übertragen", so Schiessler. Eine generelle Verallgemeinerung der Lebens-und Gesundheitsrisiken gefährdeter gesellschaftlicher Gruppen gehe nicht auf die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen in der Gesellschaft ein, bemängelte er.

"Sämtliche Einschränkungen sind ohne Bezug auf medizinische bzw. epidemiologische Parameter oder Bedingungen verfügt worden", wirft Schiessler der Regierung vor und fordert deswegen eine Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Höchstgericht

Corona-Maßnahmen: Schon 20 Anträge beim VfGH eingelangt

Der Verfassungsgerichtshof will die Anträge unverzüglich behandeln; die nächste Session ist im Juni.
Gelingt es den Antragstellern, das Plenum des VfGH zu beschäftigen?
Verfassungswidrig?

Ausgangs­beschränkungen werden Fall fürs Höchstgericht

Die ersten Juristen wollen beim Verfassungsgerichtshof gegen die von der Regierung verfügten Covid-19-Maßnahmen vorgehen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.