Verfassungswidrig?

Ausgangs­beschränkungen werden Fall fürs Höchstgericht

Gelingt es den Antragstellern, das Plenum des VfGH zu beschäftigen?
Gelingt es den Antragstellern, das Plenum des VfGH zu beschäftigen?(c) APA/HANS PUNZ
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Die ersten Juristen wollen beim Verfassungsgerichtshof gegen die von der Regierung verfügten Covid-19-Maßnahmen vorgehen.

Die wegen der Corona-Pandemie in Österreich verhängten Ausgangsbeschränkungen werden ein Fall für den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Der niederösterreichische Jurist Dominik Prankl, Assistent an der Sigmund Freud Privat Universität (SFU) Wien, hat einen Individualantrag gegen jene Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) eingebracht, der zufolge das Betreten öffentlicher Orte nur noch unter eng umschriebenen Voraussetzungen erlaubt ist. Prankl hält nicht nur die Verordnung für illegal, sondern kritisiert auch die ihr zu Grunde liegende Ermächtigung als verfassungswidrig.

Prankl hält sich derzeit etwa 100 Kilometer südwestlich von Wien bei seiner Mutter in Oberndorf an der Melk (Bezirk Scheibbs) auf. Er kann seine Wohnung in Wien nicht erreichen, weil er dazu öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nehmen müsste, aber nicht darf: Das wäre nur zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, zum Einkaufen von Lebensmitteln oder für berufliche Zwecke zulässig. Seine Uni hat ihm aber Home-Office verordnet.

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