Geschäftsöffnung

Wer bleibt nach Ostern beim Kind?

Bald kehren immer mehr Menschen an ihre Arbeitsplätze zurück, die Kinderbetreuung bleibt aber eingeschränkt.
Bald kehren immer mehr Menschen an ihre Arbeitsplätze zurück, die Kinderbetreuung bleibt aber eingeschränkt.MGO
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Bald kehren immer mehr Menschen an ihre Arbeitsplätze zurück, die Kinderbetreuung bleibt aber eingeschränkt. Was gilt dann? Und welchen Schutz brauchen Mitarbeiter im Büro?

Nach Ostern soll die Wirtschaft in Österreich schrittweise wieder hochgefahren werden. Zunächst dürfen kleinere Geschäfte und Handwerksbetriebe sowie Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen, Anfang Mai sollen dann der gesamte stationäre Handel sowie Friseurbetriebe aufsperren dürfen.

In den betroffenen Unternehmen überwiegt die Erleichterung – viele Eltern fragen sich aber, wie sie die Wiederaufnahme ihrer Arbeit mit der Kinderbetreuung vereinbaren sollen. Denn Kindergärten und Schulen bleiben – von der auch derzeit angebotenen Notbetreuung abgesehen – noch bis mindestens Mitte Mai geschlossen.

Eine gewisse Klarstellung hat das jüngste Covid-Gesetzespaket dazu immerhin gebracht: Die sogenannte Sonderbetreuungszeit für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können Eltern auch noch nach Ostern nützen, solang die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht oder nur mit Einschränkungen zur Verfügung stehen – längstens bis zum 31. Mai. Allerdings besteht weiterhin kein Rechtsanspruch darauf. Voraussetzung für die Freistellung ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, der in diesem Fall ein Drittel der Lohnkosten vom Staat refundiert erhält.

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