Einreisestopp

Arnautovic sitzt wegen Coronavirus in Dubai fest

MEDIENTERMIN DES OeFB-TEAMS: ARNAUTOVIC
MEDIENTERMIN DES OeFB-TEAMS: ARNAUTOVICAPA/ROBERT JAEGER
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Der ÖFB-Star Marko Arnautovic wurde zwar von seinem Klub, Shanghai SIPG, nach China zurückbeordert - er darf aber nicht einreisen.

Österreichs Fußballstar Marko Arnautovic sitzt wegen des von China verhängten Einreisestopps für Ausländer alleine in Dubai fest. Der 30-jährige Wiener hätte in der anhaltenden Coronavirus-Krise bereits diese Woche zu seinem Klub, Shanghai SIPG, zurückkehren sollen. Daraus wird so schnell aber nichts, bestätigte Arnautovics PR-Manager, Leonhard Pranter.

"China hat komplett zugemacht. Wann sie wieder aufmachen, steht in den Sternen", so Pranter. Es sei zuletzt von einem Zeithorizont von etwa zwei Wochen die Rede gewesen: "Aber das ist völliges Glaskugellesen." Die chinesische Super League soll im Mai wieder den Spielbetrieb aufnehmen. Laut Medienberichten ist aber fast die Hälfte der ausländischen Spieler noch nicht wieder im Land. "In der ganzen Liga fehlen Legionäre", sagte Pranter. "Ob sie ohne die spielen, ist die Frage."

Quarantäne in Dubai wird verlängert: „Trainiert viel“ 

Die Mannschaft von Shanghai SIPG hatte schon die akute Verbreitungsphase von Sars-CoV-2 in China, wo das Virus seinen Ursprung genommen hatte, in Dubai verbracht. Die Spieler erhielten danach im März die Erlaubnis, zu ihren Familien zu reisen. Arnautovic besuchte seine Frau und seine beiden Töchter in Deutschland, wurde von seinem Klub aber wenige Tage später in die Emirate zurückbeordert.

Geplant sei Pranter zufolge dort eine zweiwöchige Isolierung und dann die Rückkehr nach China gewesen. Diese verzögert sich nun auf unbestimmte Zeit. "Er sitzt in Selbstquarantäne und trainiert viel", berichtete der PR-Berater. Arnautovic' brasilianische Teamkollegen Oscar und Hulk hatten es am 27. März, dem letzten Tag vor dem Einreisestopp, mit dem die chinesischen Behörden eine zweite Infektionswelle verhindern wollen, noch ins Land geschafft - Medienangaben zufolge elf Minuten vor Ablauf der entsprechenden Frist.

(APA)

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