Maskenpflicht

25 Euro Strafe bei Verstoß gegen die Maskenpflicht

Frau in Ubahn mit Maske
Frau in Ubahn mit MaskeAPA/HANS PUNZ
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Bei allen anderen Verstößen sind 50 Euro fällig. Die neue Verordnung des Gesundheitsministers gilt ab Samstag.

Ab Ostersamstag darf die Polizei bei Verstößen gegen gewissen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie auch Organmandate ausstellen. Das Gesundheitsministerium bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung "Kurier". Die dazugehörige Verordnung wurde heute erlassen. Wer etwa Mund und Nase nicht mit Maske oder Schal bedeckt, dem droht in Zukunft eine Strafe von 25 Euro.

In den öffentlichen Verkehrsmittel und in dann wieder geöffneten Geschäften gilt die Regelung freilich erst ab kommenden Dienstag. Bei allen anderen Verstößen sind übrigens 50 Euro fällig. Das betrifft das Nichteinhalten der Ausgangsbeschränkungen, wie das Betreten von Gebieten, die unter Quarantäne gestellt worden sind oder von eigentlich geschlossenen Läden. "Bis jetzt wurden Übertretungen nach dem Epidemiegesetz und dem COVID-19-Maßnahmengesetz mit Anzeigen geahndet, nun kommt eine neue Möglichkeit hinzu", sagte ein Sprecher des Ministeriums zur APA.

Kontrollen in Öffis und Geschäften

Die Verordnung erlaubt es der Exekutive, Kontrollen bei den Öffis und in den Geschäften vorzunehmen und mit Organstrafverfügung Geldstrafen einheben. Bisher war unklar, wer etwa in Zügen oder U-Bahnen sicherstellt, dass die Schutzmasken tatsächlich getragen werden. Sowohl die ÖBB als auch die Wiener Linien sahen hier laut "Kurier" keine Möglichkeit, diese Pflicht zu überprüfen.

>>> Bericht auf „Kurier.at"

(APA)

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