Dass große Geschäfte nicht als kleine öffnen dürfen, ist laut Anwälten illegal. Richter mahnen Regierung wegen Grundrechtseingriffen.
Wien. Ab heute können in Österreich wieder bestimmte Geschäfte aufsperren. Doch abgesehen von extra auserwählten Branchen wie etwa Baumärkten dürfen nur kleinere Geschäfte (Kundenbereich im Inneren höchstens 400 Quadratmeter) öffnen. Und die von der Regierung festgelegten Regeln könnten nach Ansicht von Juristen gegen die Verfassung verstoßen und ein teures Nachspiel haben.
So hält Georg Krakow, ehemals Staatsanwalt und hochrangiger Beamter im Justizministerium, die ab heute geltende Form der Geschäftsöffnung für verfassungswidrig. „Es gibt keinen sachlichen Grund, nicht auch größere Geschäfte zu öffnen, wenn dort die gleiche Beschränkung der Kundenzahl praktiziert wird“, sagt der nunmehrige Rechtsanwalt (Baker McKenzie) zur „Presse“. Pro 20 Quadratmeter Fläche nur einen Kunden zuzulassen (die Regel gilt nun auch) würde manchen großen Geschäften vermutlich sogar leichter fallen als kleinen, argumentiert er.