Coronakrise

Mehr als eine Million Österreicher in Kurzarbeit oder arbeitslos

Antrag auf Kurzarbeit
Antrag auf Kurzarbeit imago images/MiS
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Das Finanzressort stockt die Mittel für die Kurzarbeit auf fünf Milliarden Euro auf – und muss wahrscheinlich noch einmal nachschießen. Beim Härtefallfonds beginnt Phase zwei.

Dass 400 Mio. Euro für die Kurzarbeit nicht genügen werden, war von vornherein klar. Dass die Gelder aber so schnell aufgestockt werden müssen – binnen vier Wochen um mehr als das Zehnfache – ist doch überraschend.

Mit Stand gestern, Dienstag, waren in Österreich 608.607 Menschen in Kurzarbeit. Wie rasant schnell diese Zahl gestiegen ist, zeigt die Statistik: Seit Anfang vergangener Woche um etwa 200.000. Deshalb hat das Finanzministerium die Mittel für die Kurzarbeits-Unterstützungen ein weiteres Mal aufgestockt, von drei auf fünf Milliarden Euro.

Dritte Aufstockung

Es ist die dritte Aufstockung seit Mitte März: Zuerst von 400 Millionen auf eine Milliarde Euro (28. März), dann auf drei Mrd. Euro (6. April) jetzt eben auf fünf Mrd. Euro. Dass diese Summe genügt, ist aufgrund der Entwicklung nicht zu erwarten. Im Finanzministerium wollte man dazu keine Einschätzung abgeben, betonte aber erneut, dass „wir alle Mittel zur Verfügung stellen werden, die zur Bewältigung der Krise notwendig sind“.

Die aktuellen Zahlen zur Kurzarbeit beinhalten noch nicht alle Anträge, die beim AMS eingelangt sind. Bis Freitag waren es 53.646. Genehmigt wurden bisher 20.651 Anträge mit einer Bewilligungssumme von 2,8 Mrd. Euro. 20.053 Anträge werden noch bearbeitet, bei 12.942 müssen die Antragsteller noch Daten nachreichen.

Die Presse

Ein Drittel der Beschäftigten betroffen

Allein die 40.704 genehmigten und noch in Bearbeitung befindlichen Anträge sichern die Jobs von 608.607 Menschen. Rechnet man die arbeitslos gemeldeten Personen dazu (562.522 mit Stand Ende März) kommt man auf fast 1,2 Millionen Menschen, die derzeit ohne Job oder in Kurzarbeit sind. Das ist beinahe ein Drittel aller Beschäftigten in Österreich (3,78 Mio. mit Stand Februar 2020).

Der Andrang zur Corona-Kurzarbeit zeige, wie wichtig es gewesen sei, rasch diese Möglichkeit zu schaffen, erklärte Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Dienstag in einer Aussendung. Um weiterhin eine geordnete Abwicklung sicherzustellen, sei ab 21. April eine rückwirkende Antragstellung nur noch mit 1. April möglich. Bisher war dies rückwirkend bis 1. März möglich.

Meiste Anträge vom Handel

Nach Branchen stammen 23 Prozent der Kurzarbeits-Anträge aus dem Handel, zwölf Prozent aus Gastgewerbe/Beherbergung und elf Prozent aus der Bauwirtschaft. 15.524 Anträge kommen aus Wien, 9279 aus Niederösterreich, 7429 aus Oberösterreich, 5696 aus der Steiermark, 5434 aus Tirol, 3770 aus Salzburg, 2091 aus Kärnten und 905 aus dem Burgenland.

Die Arbeitszeit in der Kurzarbeit kann um zehn bis 90 Prozent reduziert werden, das Nettogehalt beträgt in den meisten Fällen zwischen 80 und 90 Prozent des bisherigen Gehalts. Der Arbeitgeber bezahlt die geleistete Arbeitszeit, die Differenz kommt vom Staat.

Beim Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstunternehmen (bis neun 9 Mitarbeiter), neue Selbstständige, freie Dienstnehmer, landwirtschaftliche Betriebe und Privatzimmervermieter beginnt jetzt die zweite Phase. Ab morgen, Donnerstag, können Anträge für eine Unterstützung bis maximal 6000 Euro für drei Monate eingebracht werden.

Zweite Phase beim Härtefallfonds

In dieser zweiten Phase gibt es im Gegensatz zur ersten Phase (Soforthilfe mit 500 bzw. 1000 Euro) keine Verdienst-Ober- oder -Untergrenzen mehr, Nebeneinkünfte und Mehrfachversicherungen sind ebenfalls kein Ausschlusskriterium mehr.

Zum Nachweis der Selbstständigkeit muss eine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt und im letztverfügbaren Steuerbescheid müssen Einkünfte aus Selbstständigkeit deklariert sein. Der Verdienstentgang durch die Coronakrise wird mit 80 Prozent (bei Geringverdienern mit 90 Prozent) ersetzt, ist aber generell mit 2000 Euro pro Monate für maximal drei Monate gedeckelt (Zuwendungen aus der ersten Phase werden gegengerechnet).

„Kein Rückstau bei ANV“

Klagen von Arbeitnehmern, dass bei den Hilfen wegen der Coronakrise andere Arbeiten bei der Finanz liegen bleiben – konkret die Erledigung der Arbeitnehmerveranlagungen –, weist man im Finanzministerium zurück. Bis jetzt seien 1,4 Millionen Anträge für das Jahr 2019 erledigt und etwa eine Milliarde Euro ausbezahlt worden. Damit liegt man laut eines Sprechers des Ressorts sogar leicht über den erledigten Anträgen im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Insgesamt würden pro Jahr etwa 4,1 Millionen Arbeitnehmerveranlagungen bei den Finanzämtern eingereicht werden.

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.04.2020)

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