Freizeit und Leistungssport

"Mit Hausverstand": Erste Sportanlagen dürfen ab 1. Mai wieder öffnen

Laufen in Zeiten der Pandemie
Laufen in Zeiten der Pandemie(c) APA/dpa/Georg Wendt
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Ab 1. Mai soll Breitensport im Freien - etwa Tennis, Golf oder Schießen - wieder möglich sein. Spitzensportler dürfen bereits ab 20. April wieder trainieren - unter gewissen Voraussetzungen.

Die Bundesregierung will dem „Drang nach draußen“ der Bevölkerung nachkommen. Nach dem Motto „so viel wie möglich zulassen und so wenig wie möglich einschränken“ erfolgen schrittweise Lockerungen im Breiten- wie im Spitzensport, kündigte Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler (Grüne) am Mittwoch an.

Es sage einem schon der „Hausverstand“, dass Einzelsportarten vor Mannschafts- und Kampfsportarten gestattet werden, meinte Kogler. Für das Betreten von Sportstätten bedeutet das: Zunächst werden Outdoor-Anlagen für Einzelsport, etwa Leichtathletikanlagen, Tennis- und Golfplätze, Pferdesportanlagen und Schießstätten wieder geöffnet. Allerdings, wie der Sportminister sagte, er werde „jetzt nicht alles taxativ aufzählen“, man möge die Logik bedienen.

Zu der Sporterlaubnis gibt es „Empfehlungen“ - und zwar nicht nur von der Regierung (Stichwort: Abstand halten), sondern auch von den Sportverbänden selbst. So sollen letztere etwa vorgeben, wie man sich beim Tennisspiel am Netz oder bei der Ballübergabe verhalten soll bzw. welche Desinfektionsmaßnahmen gesetzt werden. Inspiration holen könne man sich bei einer aktuellen Studie, meinte Kogler. Diese empfehle, dass beim Schnellgehen ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten werden sollte, beim Schnelllaufen zehn Meter, beim Fahrradfahren an die 20 Meter Abstand. Weiters sollte man überhaupt das Fahren oder Laufen im Windschatten meiden und sich eher diagonal positionieren. Und: Beim Überholen rechtzeitig ausscheren.

Beim Reiten sei auch Unterricht und Ausreiten in Gruppen möglich, erklärte Kogler auf Nachfrage. Die Lockerungen im Freizeitsport würden auch für Kinder gelten, die Erziehungsberechtigten müssten aber auf die Abstands- und sonstigen Regeln achten.

Spitzensport: Eine Person pro 20 Quadratmeter

Für die rund 600 Leistungssportler, folglich Personen, die einen Sport beruflich ausüben und daraus Einkünfte erzielen sowie an internationalen Bewerben teilnehmen und sich darauf vorbereiten, gibt es ebenfalls Lockerungen von Türkis-Grün: Das Betretungsverbot für Sportstätten wird für diese auch indoor aufgehoben, weiter gilt jedoch ein Mindestabstand von zwei Metern.

Darüber hinaus darf sich indoor nur eine Person pro 20 Quadratmeter aufhalten - inklusive Betreuer.

„Geisterspiele" möglich

Die zwölf Clubs der obersten Liga sowie Cup-Finalist Austria Lustenau (2. Liga) dürfen ab nächster Woche in Kleingruppen von bis zu sechs Spielern das Mannschaftstraining bestreiten. Damit wäre eine Basis für die Wiederaufnahme des derzeit bis Anfang Mai pausierenden Spielbetriebs ohne Zuschauer geschaffen. „Wir als Bundesregierung wollen das ermöglichen, wir wollen nicht im Wege stehen", sagte Kogler. Mindestens 48 Stunden vor den Spielen sollen jedoch Tests für alle Mannschaftsmitglieder durchgeführt werden. Für die dafür nötige „Testinfrastruktur“ soll die Bundesliga selbst Sorge tragen, verwies Kogler auf das deutsche Modell.

Die Öffnungen im Freizeitsport gelten ab 1. Mai, die für den Berufssport ab Montag, 20. April. Aber: „Wir werden hier alle zwei, drei, vier Wochen neu vermessen und beobachten, um möglicherweise etwas auf die Bremse zu steigen, wenn es mit den Zahlen (Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten, Anm.) nicht so erfreulich läuft, wie es jetzt ist“, betonte Kogler. Kurzum: Es handele sich um einen „Fahrplan mit eingebauter Notbremse“.

Wann Veranstaltungen mit Zusehern wieder stattfinden dürfen, sei indes noch unklar. Auch hinsichtlich der Wiedereröffnung von Fitnessstudios gibt es noch keine finale Entscheidung. Vage äußerte sich Kogler zum Thema Schwimmen: Bäder können „mit Sicherheit" noch nicht am 1. Mai aufsperren, kündigte er an, aber: Wer alleine in einem See schwimmen gehe, werde nicht daran gehindert werden.

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