Hilfe & Service

Wie Wohnhäuser in der Krise verwaltet werden

ZINSHAUS IN WIEN (SUJET)
ZINSHAUS IN WIEN (SUJET)FOLTIN Jindrich / WB
  • Drucken

Die Coronakrise ist für Hausverwalter kein Grund, leiser zu treten. Denn Wasserrohrbrüche müssen auch jetzt sofort behoben, Streitigkeiten geschlichtet, Wohnungen zurückgenommen und Abrechnungen gelegt werden.

Seit Beginn der Covid-19-Pandemie haben Immobilienmakler nur mehr sehr wenig zu tun. Denn niemand will in diesen Zeiten Wohnungen anschauen, die meisten Makler bieten auch gar keine Besichtigungstermine an. Und es wäre wohl auch nur in Ausnahmefällen und mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen überhaupt erlaubt.

Ganz anders ist die Situation für Immobilienverwalter, sie haben nun vielfach sogar mehr zu tun. Denn die meisten Österreicher sind quasi rund um die Uhr daheim. Und vielen von ihnen fällt erst jetzt auf, welche Reparaturen schon längst getätigt hätten werden sollen, dass der Nachbar im Fahrrad- und Kinderwagenraum mehr Platz beansprucht als ihm zusteht und die Mieterin vis à vis beim Kochen unzumutbare Geruchsemissionen produziert. Mit all diesen Anliegen und Beschwerden haben sich nun die Hausverwalter zu befassen, die sich wohlgemerkt selbst im Homeoffice befinden.

Es habe einige Tage gedauert, bis sich alle Abläufe in seiner Hausverwaltung eingespielt haben, sagt Udo Weinberger. Er ist Sprecher der Verwalter und Vorstandsmitglied im Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI). „Unser Job lebt von der Kommunikation. Was sonst durch Zuruf funktioniert, muss nun per E-Mail oder Telefonat weitergeben werden. Aber mittlerweile funktioniert die Informationsweitergabe zwischen allen Mitarbeitern schon sehr gut.“ Die meisten Kunden hätten auf die Situation verständnisvoll reagiert, nur einzelne seien forsch geworden. „Eine Einsicht in Belege und Unterlagen ist etwa derzeit nicht so rasch zu organisieren“, räumt er ein. „Wir versuchen, das meiste elektronisch zur Verfügung zu stellen, aber viele Verträge sind inunserem Büro, wo sich in der ersten Corona-Woche so gut wie niemand aufhielt.“

Kein Grund für verspätete Abrechnung

Vieles lasse sich aber auch im Home-Office gut bewerkstelligen – etwa buchhalterische Aufgaben. Die Krise sei kein Grund, mit Abrechnungen in Verzug zu geraten, sagt Weinberger. Und auch sonst gibt es Agenden, die sich nicht aufschieben lassen: Ein Wasserrohrbruch muss sofort behoben werden, selbst wenn viele Handwerkbetriebe zugesperrt haben. „Mit den Notdiensten haben wir jedoch sehr positive Erfahrungen gemacht, die waren alle weiterhin tätig“, sagt der Hausverwalter. Er und viele seiner Kollegen haben auch sehr schnell herausgefunden, welche Professionisten weiterhin arbeiten, sodass notwendige Reparaturarbeiten durchgeführt werden konnten. „Auch hier war die Abwicklung aus dem Home-Office allerdings anfangs schwieriger. Denn die Schlüssel der Immobilien sind im Büro. Während sonst die Handwerker vorbeikamen, um sie abzuholen, musste jetzt die Übergabe immer genau organisiert werden.“

Apropos Übergabe: Auch in den vergangenen Wochen wollten Mieter Wohnungen zurückgeben. „Und selbstverständlich haben wir das auch unter bestmöglicher Einhaltung aller Schutzmaßnahmen sichergestellt, denn die Altmieter wollen ja auch ihre Kaution zurückbekommen. Auf Unterschriften auf Übernahmeprotokollen haben wir verzichtet, sondern danach E-Mails geschickt, in denen auch eventuelle Beanstandungen enthalten waren. So hatte jeder alles für sich schriftlich dokumentiert.“

Mietvertrag verlängern

Aber was, wenn ein Mieter, dessen befristetes Mietverhältnis dieser Tage endet, eine Übersiedlung jetzt nicht bewerkstelligen kann? Die sicherste Variante sei dann oft eine befristete Verlängerung des Mietvertrages, rät Immobilienrechtsexperte Christoph Kothbauer. Das könne für beide Seiten attraktiv sein: Dem Mieter bleibt die Übersiedlung „zur Unzeit“ erspart, und der Vermieter vermeidet ungewollten Leerstand. Kothbauer weist dazu auf eine Sonderregelung der Covid-Gesetzgebung hin: Demnach ist für Wohnungsmietverhältnisse im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, die zwischen 31. März und 30. Juni 2020 auslaufen, die dreijährige Mindestdauer für befristete Vertragsverlängerungen vorübergehend ausgesetzt. Solche Verträge können schriftlich um eine beliebige Dauer verlängert werden, sofern der Endtermin spätestens der 31. Dezember 2020 ist.

Heikel sind jetzt aber auch Übergaben von Miet- oder Kaufobjekten. „Auch wenn Österreich zurzeit auf einen Notbetrieb heruntergefahren ist, bedeutet das nicht, dass damit zivilrechtliche Vereinbarungen außer Kraft gesetzt wurden“, so Kothbauer. Verbindliche Übergabetermine seien trotz allem einzuhalten, aber so zu gestalten, dass persönliche Kontakte auf ein Minimum beschränkt werden.

Virtuelle Hausversammlung

Und wenn in Häusern mit Wohnungseigentum eine Beschlussfassung ansteht? Haus- und Eigentümerversammlungen seien alle abgesagt worden, sagt Weinberger. Laut Kothbauer dürfen sie derzeit gar nicht stattfinden, er empfiehlt in seinem Newsletter eine Verschiebung solcher Termine auf den Herbst. Dringende Beschlüsse kann die Eigentümergemeinschaft auch schriftlich mittels Umlaufbeschluss treffen. Wirksam werden sie laut Gesetz allerdings erst, nachdem allen Wohnungseigentümern Gelegenheit gegeben worden ist, sich zu äußern. Wohnungseigentümer, die bereits eine Erklärung abgegeben haben, sind bis dahin daran gebunden.

Sollte die Krise noch Monate dauern, spreche rechtlich auch nichts dagegen, eine virtuelle Eigentümerversammlung abzuhalten, sagt Weinberger – auch wenn er selbst nicht davon ausgeht, dass der Ausnahmezustand so lange andauern wird. „Dabei muss man nur sicherstellen, dass wirklich alle Eigentümer davon informiert sind und denselben Wissensstand haben“, sagt er. Mit einem Vorurteil räumt er bei dieser Gelegenheit gleich auf: „Oft wird gesagt, die älteren Mitbewohner seien technisch nicht firm genug, um vom digitalen Angebot Gebrauch zu machen. Das Gegenteil ist meiner Erfahrung nach der Fall. Sie sind jene, die damit sehr gut umgehen können und sehr gut über die Themen im Haus informiert sind.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.04.2020)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Wenig zu tun gibt es derzeit auch am Wiener Flughafen - was, wenn das so bleibt?
Kurzarbeit

Kurzarbeit – eine Lösung auf Zeit

Viele Unternehmen haben ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt und deshalb keine Kündigungen ausgesprochen. Aber die Phase der Kurzarbeit ist befristet. Was passiert dann?
Große Einkaufszentren zählen zu jenen, die sich durch die Flächenbeschränkungen benachteiligt sehen.
Handel

Erste Lockerung beim Zutritt zu Geschäften

In Österreich dürfen mehr Kunden in die Geschäfte, ein Urteil aus Bayern bestärkt die Kritik an den Flächenbeschränkungen.
Hilfe & Service

Wer hilft den Vermietern?

Auch Vermieter verlieren jetzt viel Geld. Doch für sie hat die Regierung keine Hilfsmaßnahmen vorgesehen.
Kaffeehäuser und Restaurants können auch in nächster Zeit nicht mit Gästen rechnen.
Hilfe & Service

Firmenrettung: Ein Drahtseilakt für den Chef

Insolvenz. Viele Manager kämpfen um das Überleben ihrer Firmen. Geschäftsführer, die dennoch Konkurs anmelden müssen, haften für Steuerstundungen mit ihrem Privatvermögen.
Etwa für die Bauwirtschaft spielen öffentliche Aufträge eine große Rolle.
Serie: Hilfe und Service…

Öffentliche Aufträge: Fristen laufen wieder

Durch die Covid-19-Sondergesetzgebung sollten viele Fristen in Vergabeverfahren erst ab Mai wieder laufen. Eine Neuregelung hat das nun großteils wieder revidiert. Unternehmen müssen daher in vielen Fällen rasch handeln.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.