Eine neue Verordnung tritt mit 16. April in Kraft, die eingeschränkten Zugang zu den Seebädern ermöglicht. Eine vorherige Totalsperre war nach den Osterfeiertagen ausgelaufen.
Wer eine Seehütte besitzt, Fischer ist oder im Umkreis von 15 Kilometern wohnt, hat ab dem 16. April Zugang zu den Seebädern am Neusiedlersee. Für andere bleibt der See gesperrt. Das regelt eine neue Verordnung um „Risikosituationen zu vermeiden“, wie Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Mittwoch mitteilte. Eine vorherige Verordnung zur Sperre der Seebäder war am Ostermontag ausgelaufen und trat mit Dienstag außer Kaft.
Dass auch während der Coronakrise viele aus den Bundesländern angereist waren, habe zu „Beschwerden und Anzeigen“ geführt, weil der gesetzlich vorgegebene Abstand „teilweise nicht mehr eingehalten werden konnte“.