Coronavirus

Versicherungen kommen Kunden entgegen

Kunden können Prämienzahlungen stunden, pausieren oder reduzieren. Betroffenen Unternehmen wird mit bis zu 100 Millionen Euro geholfen.

Die Versicherungen bieten in der Coronakrise ihren Kunden nun Unterstützung an und haben sich auf einen gemeinsamen Verhaltenskodex geeinigt. Zusätzlich zu Stundungen, Pausieren und Reduktion von Prämienzahlungen gibt es auch ein Hilfspaket für KMU und Einzelunternehmer, wie der Versicherungsverband (VVO) mitteilte.

Sollten Verbraucher oder Kleinunternehmen durch die Coronakrise in Zahlungsverzüge geraten, würden die Versicherungen ihren Kunden in Härtefällen auf freiwilliger Basis individuell unter die Arme greifen. Dazu gehörten möglichst rasche Schadensabwicklung und Auszahlung sowie der individuelle und flexible Umgang bei Prämienzahlungen. So könnten Prämienzahlungen vorübergehend gestundet werden, der vereinbarte Versicherungsschutz bleibt in dieser Phase aufrecht. Die Möglichkeiten sollen bis Ende Juni 2020 gelten, können aber - abhängig von der weiteren Entwicklung der Coronakrise - auch verlängert werden.

Für die Unterstützung von KMU und Einzelunternehmen rechnet die Branche mit Ausgaben von rund 100 Millionen Euro. Mit diesem Paket wolle man einen Beitrag leisten, „dass die österreichische Wirtschaft wieder schnell zu alter Stärke zurückkehren kann", sagt VVO-Präsident und UNIQA-Österreich-Chef Kurt Svoboda.

Situation wird individuell geprüft

Ob die teilweise bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherungen für Selbstständige und Freiberufler (BUFT) oder Seuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung im Fall der Corona-Maßnahmen greifen, hängt laut Verbandsmitteilung von der konkreten Situation ab und wird von den Versicherungen gerade je nach Vertrag geprüft. Um Kunden, die eine solche Betriebsunterbrechungsversicherung haben und vom Betretungsverbot gemäß Covid-19-Verordnung betroffen sind, haben die Versicherungen eine gemeinsame Hilfsaktion mit freiwilligen Leistungen beschlossen.

Die umfassenden staatlichen Fördermaßnahmen wie Kurzarbeit, Corona-Hilfsfonds, Härtefallfonds und Co. könnten im Durchschnitt 70 Prozent der erlittenen Einbußen ausgleichen. Die freiwillige Leistung soll in der Regel die Hälfte des nach Inanspruchnahme der Staatshilfe verbleibenden Ausfalls ausmachen. Konkret können die Begünstigten mit 15 Prozent einer Tagesentschädigung für die Dauer von maximal 30 Tagen rechnen.

Betroffene Kunden sollen sich direkt an ihren Versicherungsbetreuer oder an ihre Versicherung wenden, damit die individuelle Situation analysiert und dann anschließend eine Zahlung erfolgen kann. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Ob es Ober- oder Untergrenzen gebe, werde im Individualfall geklärt, hieß es heute aus dem VVO. Auch eventuelle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Stundungen etc. würden im Einzelfall zwischen der Versicherung und ihrem Kunden entschieden.

Übersicht nach Sparten

In der Lebensversicherung kann bei einer Stundung die Zahlung für einige Monate ausgesetzt werden, der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang aufrecht, wie es in der VVO-Mitteilung weiter heißt. Die Prämien können später nachgezahlt werden. Eine Prämienpause ist - je nach Vertrag - für einige Monate bis zu einem Jahr möglich, eine Nachzahlung ist nicht vorgesehen, allerdings sinken die vertraglichen Leistungen entsprechend. Während der Pause gibt es einen eingeschränkten Versicherungsschutz im Ablebensfall und keinen aus Zusatzversicherungen. Bei einer Prämienfreistellung werden Prämie und Versicherungsschutz auf Dauer herabgesetzt und auch die Leistungen sinken demgemäß.

Bei der privaten Krankenversicherung sind ein Ruhendstellen oder eine Prämienreduktion möglich, wodurch sich aber auch der Versicherungsschutz reduziert. Die Versicherer raten davon ab, den privaten Krankenversicherungsschutz auszusetzen oder zu reduzieren, weil Leistungen im Krankheitsfall wichtig sein können.

Auch bei Haushalts-, Eigenheim-, Rechtsschutz-und Betriebsversicherung (KMU) können Prämienstundungen oder Prämienreduktionen mit verringertem Versicherungsschutz vereinbart werden. Zudem ist ein Ausschluss von Zusatzbausteine oder höheren Selbstbehalten möglich.

In der Autohaftpflicht können Prämien gestundet werden. Der Kunde kann aber auch den Vertrag durch Hinterlegung des Kfz-Kennzeichens ruhend stellen - mindestens für 45 Tage. Kfz-Kasko-Prämien können - bei geringerer Deckung - durch einen Umstieg auf andere Produktvarianten wie etwa Teilkasko statt Vollkasko reduziert werden. Eine Prämienreduktion mit sofortiger Wirkung ist auch durch Erhöhung des Selbstbehalts möglich.

(APA)

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