Coronavirus

Ein Sommer ohne Großveranstaltungen

Die Presse/Clemens Fabry
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Festivals fallen dieses Jahr ins Wasser. Bei den Festspielen in Salzburg und Bregenz soll es spätestens Ende Mai eine Entscheidung geben. Museen und Büchereien dürfen ab Mitte Mai wieder öffnen.

Nachdem es - nach dem Herunterfahren angesichts des Coronaviruspandemie im März - mittlerweile zu einer schrittweisen Öffnung der Geschäfte gekommen ist, soll auch das Kulturleben Österreichs in den kommenden Wochen langsam wieder anlaufen. Konkret sollen Mitte Mai Museen und "Orte der Präsentation im künstlerisch-kulturellen Bereich" wieder öffnen können, sagte Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler (Grüne) am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien.

Ein genauer Tag für die Öffnung, die auch für Bibliotheken, Büchereien und private Archive - wenn auch ohne Lesesäle - gelten wird, soll noch bekannt gegeben werden. Nicht möglich sein werden allerdings weiterhin Großveranstaltungen wie Stadtfeste oder Musikfestivals, bei denen viele Menschen stehend auf engem Raum zusammenkommen. Das bereits bis Ende Juni geltende Veranstaltungsverbot wurde für diese Bereiche bis 31. August verlängert.

Festspiele noch nicht fix

Eine fixe Zahl, ab wann sich eine Veranstaltung als „Großveranstaltung“ qualifiziert, gab es am Freitag keine: Dies müsse entlang verschiedener Parameter entschieden werden - etwa Geländegröße oder Sitzplatzanzahl. "Man muss selber aufpassen, dass man nicht skurril wird als Regierung", Kogler: Je genauer man Dinge festschreibe, desto komplizierter werde das Ganze.

Ob dieses Großveranstaltungsverbot auch die beiden großen Kulturtanker des Landes - die Salzburger und die Bregenzer Festspiele - betreffen werde, lasse sich hingegen noch nicht sagen. "Das ist noch nicht entschieden", unterstrich Kogler. Man sei hier in gutem Austausch mit den Verantwortlichen und der Landespolitik. Ziel sei jedenfalls - immer unter Maßgabe der aktuellen Entwicklung -, hier Mitte Mai die endgültige Antwort zu haben, betonte Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek (Grüne).

Fonds für Non-Profit-Organisationen

Grundsätzlich bleibe die Vorgehensweise auch im Kunst- und Kulturbereich "ein Abwägen und Abmessen", so Kogler. "Im Zuge des schrittweisen Aufsperrens" müsse es das Ziel sein, "die gesundheitspolitische Erfolge weiter aufrecht zu erhalten". Mitte Mai soll es weitere Klarheit für Veranstalter geben. Kogler deutete darauf hin, dass etwa im Outdoor-Bereich manche Veranstaltungen stattfinden könnten, wenn die Covid-Sicherheitsmaßnahmen - also Abstand, Desinfektion, Mund-Nasenschutz - eingehalten werden. Freiluftkinos könnten beispielsweise zu den möglichen Veranstaltungsarten gehören.

Ökonomische Ausfälle, die viele Künstler und Institutionen zu verkraften haben, sollen "ähnlich wie bei Wirtschaftsbetrieben" ersetzt werden, so Kogler. An einem zusätzlichen Fonds im Kunst- und Kulturbereich werde gearbeitet. Noch im April will man Details hierzu veröffentlichen. "Auch hier soll der größte Teil der entstehenden Kosten ersetzt werden", so Kogler. Die Verhandlungen mit dem Finanzministerium liefen auf Hochtouren. In Summe spreche man hier von einer Dotierung des Fonds von "mehreren 100 Millionen Euro": "Es ist das Ziel, dass wir das im April im Kasten haben."

Und von der mit fünf Millionen Euro dotierten Soforthilfe im Künstler-Sozialversicherungsfonds seien bisher schon 400.000 Euro ausgezahlt worden. Über 500 der eingelangten rund 2200 Anträge seien hier bereits abgearbeitet, so Lunacek. Zur Lage der freien Künstler, die beklagen, um Honorare für abgesagte Veranstaltungen umzufallen, weil sich die Häuser auf die "Höheren Gewalt"-Klausel berufen, plane sie in den kommenden Wochen einen runden Tisch.

Kinos erst wieder im Spätsommer offen

Lunacek teilte mit, dass die Bundesmuseen und die Kinos sich für spätere Öffnungstermine entschieden hätten. Die Bundesmuseen würden Ende Juni aufsperren wollen, um unter anderem noch Renovierungen durchführen zu können, die Kinos erst Ende August bzw. Anfang September, da sie im Sommer traditionell nicht ausgelastet seien.

Der einzelne Probenbetrieb könne mit 18. Mai starten, Gruppenproben ab 1. Juni, allerdings nur in professioneller Form. Für den Amateurbetrieb gibt es weiterhin keine Freigabe. Generell hängen weitere Lockerungen von der Entwicklung der Infektionen mit Sars-CoV-2 ab.

(APA/epos)

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