Quergeschrieben

Was geht uns die Verfassung an? Viel, denn jetzt betrifft sie alle

Warum Sebastian Kurz mit seiner situationselastischen Auslegung des Regelwerks der Republik auf Verständnis in der Bevölkerung treffen dürfte – zu Unrecht.

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Eigentlich hätte sich dieser Kommentar mit der Frage beschäftigen sollen, was genau so mancher Radfahrer in Wien am Wort Abstand nicht versteht. Es kam aber die österreichische Bundesverfassung dazwischen. Vielmehr die schnippische Bemerkung von Bundeskanzler Sebastian Kurz über „juristische Spitzfindigkeiten“ und seine situationselastische Auslegung der Verfassung.

Vorweg sei festgehalten: Kurz hat recht, die Maßnahmen der Regierung haben offenbar funktioniert. Und: Kurz bewegt sich mit seiner Geringschätzung der Verfassung auf der sicheren Seite der meisten Österreicher. Das kommt so: Vor 75 Jahren haben sich die Parteien bei der Wiedererrichtung der österreichischen Republik nicht die Mühe gemacht, eine neue Verfassung zu entwerfen. Es wurde jene von 1920 in der inzwischen wegen der Direktwahl des Bundespräsidenten berühmten Fassung von 1929 einfach übernommen. Anders als in Deutschland, wo am 23. Mai 1949 ein neues Grundgesetz für die Bundesrepublik entworfen wurde. Dieses wirkt dort identitätsstiftend.

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