Der Mutter waren hygienische Mängel vorgeworfen worden.
Wien. Zwei Gerichtsinstanzen meinten, dass einer mit Problemen kämpfenden Mutter das Kind abgenommen werden soll. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) darf die Frau aber ihren 14-jährigen Sohn weiter bei sich behalten, möglicherweise sogar dauerhaft. Und eine Rolle spielte dabei die Frage, wie sich die Situation mit den vielen von der Frau gezüchteten Katzen darstellt.
Das Jugendamt hatte gefordert, dass ihm das Sorgerecht übertragen wird. Die Mutter betreibe eine Katzenzucht mit hygienischen Mängeln und zeige keinerlei Problemeinsicht. Überdies leidet die Mutter neben leichten körperlichen Problemen auch unter psychischen (Depression, Burn-out). Mutter und Sohn erklärten, im Familienverband bleiben zu wollen.