Buwog-Verkauf und Grasser: Jetzt geht es um Untreue

PROZESS: GRASSER-KLAGE GEGEN EX-MITARBEITER
PROZESS: GRASSER-KLAGE GEGEN EX-MITARBEITER(c) APA/HDS (Hds)
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Die Buwog-Affäre beschert dem Ex-Finanzminister ein zweites Strafverfahren. Schon bisher war die Staatsanwaltschaft aktiv. Grasser bestreitet die Vorwürfe vehement und sieht eine "Hetzkampagne".

Die Geschichte seit „alt“ und „absolut nicht neu“, winkt Rechtsanwalt Manfred Ainedter auf die Anfrage der „Presse am Sonntag“ hörbar genervt ab. Wer lässt sich auch schon gern bei bestem Hochsommerwetter am Wörthersee stören – auch wenn man als Anwalt von Karl-Heinz Grasser immer in Alarmbereitschaft sein muss. Alt ist die Geschichte vielleicht – sie liegt immerhin acht Jahre zurück. Aber die Causa ist deshalb noch lange nicht fad – im Gegenteil.

Seitdem vor knapp einem Jahr aufflog, dass die beiden PR-Profis und Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger für ihre „Vermittlungstätigkeit“ beim Verkauf der Bundeswohnungen Buwog an die Immofinanz über eine zypriotische Briefkastenfirma fast zehn Mio. Euro kassierten und diese zu versteuern vergaßen, vergeht fast kein Tag, an dem nicht neue brisante Details des Buwog-Verkaufs ans Tageslicht kommen. Und Grasser spielt eine Hauptrolle.

Seit Oktober ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Grasser genauso wie gegen seine Trauzeugen Meischberger und Hochegger sowie Grassers Ex-Kabinettchef Heinrich Traumüller und Grasser-Intimus und Immobilien-Tycoon Ernst Karl Plech – für alle gilt die Unschuldsvermutung. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft ein weiteres formelles Verfahren gegen Grasser – wegen des Verdachts der Untreue – eingeleitet. Das „Profil“ berichtet, dass auch gegen Plech und Grassers Ex-Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht wegen des Verdachts auf Untreue ermittelt wird. Auch da gilt die Unschuldsvermutung.

Konkret geht die Behörde dem Verdacht nach, dass Grasser in seiner Eigenschaft als Finanzminister im Jahr 2002 bei der Auswahl der Investmentbank nicht den Best- und Billigstbieter CA-IB, sondern das Bankhaus Lehman Brothers mit der Abwicklung der Privatisierung der Buwog beauftragt habe. Grasser habe die ihm „als Bundesminister für Finanzen eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, dadurch wissentlich missbraucht“, zitiert das „Profil“ einen mit 8. Juli datierten Schriftsatz der Staatsanwaltschaft.

In der Tat ist der Vorwurf nicht neu: Just Ramprecht hat Grasser schon im Herbst 2009 vorgeworfen, direkt in den Buwog-Verkauf eingegriffen und diesen manipuliert zu haben. Nicht nur der Zuschlag an die Immofinanz, sondern schon die Auswahl der Investmentbank sei „ausgemacht“ gewesen, behauptete Ramprecht, der als Vorsitzender der Vergabekommission (für die Investmentbank) hautnah am Geschehen war.

Immerhin hat Grassers Freund Karlheinz Muhr für Lehman gearbeitet. Muhr hat über seinen Anwalt ausrichten lassen, dass er nur einer von mehreren Beratern gewesen sei.

„Hetzkampagne“. Grasser hat mehrfach – so auch gestern, Samstag über Anwalt Ainedter – jegliche Einflussnahme von sich gewesen – er sieht sich als Opfer einer „Hetzkampagne“. Grasser hat Ramprecht wegen übler Nachrede geklagt, der Prozess läuft, die nächste Verhandlung findet Donnerstag statt. Im Mai hatte Grasser vor Journalisten ein streng vertrauliches Dokument, das er in seinen privaten Unterlagen gefunden haben will, den Journalisten präsentiert. Demzufolge hat Ramprecht in der entscheidenden Sitzung der Vergabekommission am 6. September 2002 für Lehman gestimmt.

Das geht auch aus einem Sitzungsprotokoll hervor, das der „Presse“ vorliegt. Demnach ging die Abstimmung 6:3 für Lehman aus. Und Ramprecht gehörte zu den Befürwortern. Noch einen Tag zuvor soll die Situation freilich ganz anders – nämlich mehrheitlich zu Gunsten der CAIB – ausgesehen und es soll auch heftige Diskussionen in der Kommission gegeben haben. Was die Grüne Bautensprecherin Gabriela Moser den Schluss ziehen lässt, dass Grasser eingegriffen haben muss. Sie wirft Grasser auch vor, dass Lehman teurer als die CAIB gewesen sei. Lehman hat 10,2 Millionen Euro Honorar kassiert.

Sollten sich die Vorwürfe, an denen laut Ainedter „absolut nichts dran“ ist, bestätigen, würde das allerdings bedeuten, dass Grasser die Republik geschädigt hat.
Ramprechts Anwalt Michael Pilz bestätigte, dass die Staatsanwaltschaft am Freitag bei Ramprecht eine Hausdurchsuchung durchführen ließ. Es sei aber „bemerkenswert“, dass bei Grasser nichts stattfand. Er, Pilz, und sein Mandant seien aber froh, dass nun die Behörde ermittle, weil sie ganz andere Möglichkeiten habe.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.07.2010)

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