Soforthilfe

Härtefallfonds geht in die zweite Phase

Clemens Fabry/Die Presse
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Selbstständige können ab Montagmittag auf der Webseite der Wirtschaftskammer ihre Anträge stellen. Zur Verfügung stehen bis zu 2000 Euro, drei Monate lang - eine bereits bezahlte Soforthilfe aus der ersten Phase wird aber abgezogen.

Die zweite Phase beim Härtefallfonds für Selbstständige startet. Das Geld kann am Montag ab 12.00 Uhr auf der Website der Wirtschaftskammer beantragt werden. Zur Verfügung stehen bis zu 2.000 Euro drei Monate lang, also insgesamt bis zu 6.000 Euro. Betroffene bekommen, wenn sie eine "wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch COVID-19" nachweisen, in der Regel 80 Prozent des Verdienstentgangs ersetzt.

Das Finanzministerium hatte in der vergangenen Woche die Richtlinien für die zweite Auszahlungsphase fertiggestellt. Insgesamt steht für betroffene Kleinunternehmer ein 2 Mrd. Euro schwerer Fördertopf zur Verfügung. In einer ersten Phase ist bereits eine Soforthilfe von meist 1.000 Euro ausbezahlt worden. Diese wird in der zweiten Phase abgezogen. In der ersten Phase gab es 144.000 Anträge, 121 Mio. Euro wurden ausgeschüttet.

Anspruch auf die Unterstützung haben Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstunternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern, neue Selbstständige, freie Dienstnehmer, landwirtschaftliche Betriebe und Privatzimmervermieter. Ihnen soll so geholfen werden, die Lebenserhaltungskosten zu tragen.

Berechtigt sind nun auch Mehrfachversicherte

Nach Kritik an den ursprünglichen Anspruchskriterien ist die Definition eines Härtefalls gelockert und das Volumen auf zwei Milliarden Euro verdoppelt worden. In der zweiten Phase sind auch Mehrfachversicherte berechtigt. Nebeneinkünfte sind kein Ausschlusskriterium mehr und auch Gutverdiener, die vor der Krise mehr 5.000 Euro brutto im Monat verdient haben, gelten nun als Härtefälle. Ebenfalls gestrichen wurde die Untergrenze von rund 460 Euro monatlich.

Betroffene müssen, um Anspruch zu haben, in der zweiten Auszahlungsphase eine "wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch COVID-19" nachweisen können: Konkret ist das der Fall, wenn sie die laufenden Kosten nicht mehr tragen können, behördlich schließen mussten oder wenn der Umsatz um mehr als die Hälfte eingebrochen ist, wie es in den Richtlinien heißt. Die Anträge müssen jeweils monatlich - Mitte März bis Mitte April, Mitte April bis Mitte Mai und Mitte Mai bis Mitte Juni - gestellt werden.

Gründer erhalten pauschal 500 Euro pro Monat

"Der Verdienstentgang aus dem aktuellen "COVID-Monat" (z.B. 16.03. bis 15.04.) im Vergleich zum Einkommen ALT wird mit 80% (bei Geringverdienern mit 90%) ersetzt und mit 2.000 Euro pro Monat für maximal 3 Monate gedeckelt. Allfällig erhaltene Zuwendungen aus der Phase 1 werden bei dem ersten Zuschuss aus der Phase 2 gegengerechnet", erklärte ein Sprecher von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) schriftlich gegenüber der APA. Gründer erhalten pauschal 500 Euro pro Monat.

Datenschutzbedenken? WKÖ-Kopf: „Niemand schaut in den Steuerakt"

Bedenken von Unternehmern beim Umgang mit sensiblen Daten hat der Generalsekretär der Wirtschaftskammer (WKÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP), zurückgewiesen. Die Prüfung der Anträge sei automatisiert. Sie erfolge "über eine automatisierte Schnittstelle zum Steuerakt", so Kopf am Montag im Ö1-Morgenjournal. "Da schaut kein Mitarbeiter physisch hinein."

Hineineinschauen sei, so Kopf, bei 144.000 Anträgen in der ersten Phase und vermutlich deutlich mehr Anträgen in der zweiten Phase auch kaum möglich. "Was soll daran schon besonders spannend sein." Außerdem seien auch die WKÖ-Mitarbeiter "zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet, Datenschutz wird auch bei uns sehr hoch gehalten. Da braucht sich niemand Gedanken zu machen."

Kritik mangelnder Beratung und unterschiedlicher Behandlung von Antragstellern wies Kopf zurück. "Ich kann mir das nicht vorstellen", sagte er. "Es wurden sicher keine Unterschiede gemacht zwischen Kammermitgliedern und Nichtmitgliedern". Auch Steuerberater hätten Auskunft erhalten. Darüber hinaus wunderten ihn Berichte über eine zu langsame Auszahlung der Mittel "sehr". In der Regel sei das Geld innerhalb von 24 Stunden bzw. maximal 48 Stunden unterwegs. 

Fragen und Antworten

Mit dem Start der zweiten Phase des Härtefallfonds (HFF) für Selbstständige am Montag hat die Wirtschaftskammer auf ihrer Website umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt. Neben Mustern zum Förderantrag und den Richtlinien sowie Fallbeispielen wird auch ein Gros der wohl auftauchenden Fragen beantwortet.

Hier eine Auswahl:

Wie funktioniert die Auszahlungsphase 2 des HFF?

Der Härtefall-Fonds ist eine Soforthilfe der Bundesregierung für Selbstständige. Nachdem in einer ersten Phase eine Soforthilfe von bis zu 1.000 Euro geleistet wurde, läuft nun die zweite Phase. Der Förderzuschuss beträgt maximal 2.000 Euro für einen Zeitraum, der einem Monat entspricht. Es gibt drei festgelegte Betrachtungszeiträume, daher beträgt die Förderung insgesamt maximal 6.000 Euro. Die Beantragung und Auszahlung der Förderung erfolgt im Nachhinein, das heißt, nach Ablauf des jeweiligen Betrachtungszeitraumes. Allen Antragstellern (unabhängig davon, ob bereits ein Antrag in Phase 1 gestellt wurde) steht in Summe derselbe maximale Förderbetrag von bis zu 6.000 Euro zur Verfügung. Förderungen aus der Auszahlungsphase 1 werden bei der Phase 2 angerechnet. Die Wirtschaftskammerorganisation wickelt die Förderung im Auftrag der Bundesregierung ab. Im Interesse einer raschen und wenig bürokratischen Abwicklung werden für die Berechnung der Förderungshöhe Daten aus dem Einkommensteuerbescheid verwendet. Diese Daten werden von der Finanzverwaltung unter Einhaltung des Datenschutzes übermittelt.

Für welche Zeiträume erfolgt die Förderung?

Die Betrachtungszeiträume (Förderungszeiträume) sind fix vorgegeben: Betrachtungszeitraum 1: 16. März 2020 - 15. April 2020; Betrachtungszeitraum 2: 16. April 2020 - 15. Mai 2020; Betrachtungszeitraum 3: 16. Mai 2020 - 15. Juni 2020; Für jeden Betrachtungszeitraum ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Werde ich die Soforthilfe zurückzahlen müssen?

Die Förderung ist grundsätzlich ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Es müssen jedoch die Fördervoraussetzungen erfüllt sein. Der Zuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht der Sozialversicherung.

Wie unterscheiden sich Auszahlungsphase 1 und Auszahlungsphase 2?

Der Kreis der Förderberechtigten wurde in der Phase 2 ausgeweitet. So kann ein Antrag gestellt werden, auch wenn: eine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung vorliegt und Nebeneinkünfte (neben Einkünften aus Gewerbebetrieb und/oder selbständiger Tätigkeit) erzielt werden. Dazu zählen auch Bezüge aus der Pensionsversicherung. Nebeneinkünfte werden jedoch bei der Ermittlung der Zuschusshöhe berücksichtigt und können die Förderhöhe daher reduzieren.

Eine Einkommensobergrenze und -untergrenze ist nicht mehr vorgesehen.

Welche Unterstützungsmaßnahmen sind für die Förderung schädlich?

Wer eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds erhält, darf keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) erhalten haben, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen. Ausgenommen davon sind Förderungen aufgrund von Corona-Kurzarbeit. Die Inanspruchnahme staatlicher Garantien ist erlaubt. Außerdem darf kein Anspruch auf Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen bestehen.

Es ist aber möglich, zuerst eine Förderung im Härtefall-Fonds zu beantragen und später auch Leistungen aus dem Corona Hilfs-Fonds zu beziehen, sofern auch für eine Hilfe aus diesem Fonds die Voraussetzungen vorliegen. Die Leistung aus dem Härtefall-Fonds wird jedoch angerechnet.

Wie werden die Mittel vergeben? First come, first serve? Was ist, wenn das Geld ausgeschöpft ist?

Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Wir rechnen mit einer hohen Anzahl an Anträgen. Wir bemühen uns selbstverständlich um die raschestmögliche Bearbeitung der Anträge. Die Beantragung ist bis 31.12.2020 vorbehaltlich der budgetären Bedeckung möglich.

Wann bekomme ich das Geld?

Den Zuschuss erhalten Sie nach vollständiger Prüfung und nach Erhalt der Förderzusage auf das von Ihnen angegebene Konto übermittelt. Bitte beachten Sie, dass der Abgleich der Daten mit der Finanzverwaltung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Nach Erhalt der Förderzusage wird die Überweisung am darauffolgenden Tag veranlasst.

(APA)

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