Ab 15. Mai sollen Restaurants und Cafés wieder aufsperren dürfen. Doch unter welchen Bedingungen? „Die Presse“ gibt einen Überblick.
Nachdem am Sonntag Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im US-Nachrichtensender „CNN“ eine Lockerung der Beschränkungen für die Gastronomie bzw. einer Maskenpflicht für diese andeutete, präzisierte das Bundeskanzleramt (BKA) nun auf „Presse“-Anfrage einige Details dazu. >> Corona-Briefing Tag 36: Kurz verkündet Essensmaske auf „CNN"
Wann dürfen Gastronomiebetriebe wieder öffnen?
Ab Mitte Mai – konkret heißt es aus dem Bundeskanzleramt ab 15. des Monats – sollen Restaurants und Cafés wieder öffnen dürfen. Ob auch Bars und Clubs von der Erlaubnis zur Wiedereröffnung eingeschlossen werden, sei aber noch unklar, heißt es aus dem Bundeskanzleramt. Seit Montag jedenfalls bereits wieder offen haben Drive-ins von Schnellimbissen wie McDonald's oder Burger King. Das führte österreichweit zu einem enormen Besucheransturm, wie man auf zahlreichen, auf Social Media geposteten, Fotos sehen konnte. Im oberösterreichischen Wels führten die langen Autoschlangen vor einem Lokal sogar zu einem Polizeieinsatz, um ein drohendes Verkehrschaos zu verhindern.
Wie lange dürfen Lokale künftig wieder geöffnet sein?
Die am Wochenende kolportierte Information, wonach Lokale den neuen Regelungen zufolge lediglich bis 18 Uhr geöffnet werden dürften, sei eine „Falschmeldung“ gewesen, wie ein BKA-Sprecher erklärt. So gebe es derzeit eine Reihe von Überlegungen, mit welchen Begleit-Maßnahmen und unter welchen Umständen der Betrieb in der Gastronomie wieder aufgenommen werden könne. Eine Beschränkung der Öffnungszeiten auf einen Tagesbetrieb sei jedenfalls nicht geplant. Am Dienstag jedoch erläuterte Kurz eine erneute Präzisierung, die nun eine Einschränkung vorsieht: Gastronomiebetriebe dürften künftig lediglich bis 23 Uhr öffnen.