Dieselskandal

Österreicher von VW-Vergleich ausgeschlossen

Verbraucher aus Österreich sind von den Vergleichszahlungen ausgeschlossen.
Verbraucher aus Österreich sind von den Vergleichszahlungen ausgeschlossen.imago images/Jan Huebner
  • Drucken

Der österreichische Verbraucherschützer Peter Kolba bietet eine individuelle Klagemöglichkeit gegen Volkswagen an.

Der Autokonzern Volkswagen (VW) hat sich fünf Jahre nach Auffliegen des Dieselskandals mit dem deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf eine Vergleichszahlung geeinigt. Rund 200.000 deutsche Autobesitzer machen mit. Verbraucher aus Österreich und anderen Ländern sind ausgeschlossen. Der heimische Verbraucherschützer Peter Kolba bietet nun eine individuelle Klagemöglichkeit an.

Für Geschädigte aus Österreich und Südtirol hat Kolba einen Berliner Anwalt und einen Prozessfinanzierer engagiert, die vor deutschen Gerichten Einzelklagen einbringen. Der Finanzierer übernimmt das Kostenrisiko und bekommt dafür eine Erfolgsquote von 35 Prozent - egal, ob sich die Verbraucher für eine Rückabwicklung (Kaufpreis gegen Auto) oder eine Abschlagszahlung entscheiden. Voraussetzung: Die Autofahrer müssen außerordentliche Mitglieder von Kolbas Verbraucherschutzverein (VSV) sein.

„Die Erfahrung der deutschen Anwälte ist, dass sich VW bislang in solchen Einzelverfahren - zwar mit Geheimhaltungsvereinbarung - verglichen hat", sagt Kolba. Die meisten der 1.100 Österreicher und Südtiroler, die der VSV vertritt, wünschten sich statt einer Rückabwicklung eine Abschlagszahlung. Es sei durchaus möglich, sich mit VW auf eine solche Zahlung zu einigen - sowohl nach einem positiven Urteil als auch im Zuge eines Vergleichs, so Kolba.

Österreicher können sich privat beteiligen

Um die Verjährung etwaiger Ansprüche gegen VW zu verhindern, können sich Österreicher dem VW-Strafverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als Privatbeteiligte anschließen. Dabei ist der VSV ebenfalls behilflich. Eine weitere Möglichkeit war, sich der Musterfeststellungsklage des deutschen vzbv anzuschließen. Diese zieht der vzbv aber Ende April zurück. „Ab diesem Zeitpunkt läuft die Verjährungsfrist wieder", warnt Kolba.

Den Vergleich des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverbands mit VW sieht Kolba sehr kritisch. Vor allem, dass man sich auf eine nationale Lösung - nur für Deutsche - geeinigt hat, "ist ehrlich gesagt bei einem vereinigten Europa und bei grenzüberschreitenden Massenschäden eine enttäuschende Leistung", wie er auf Nachfrage sagte.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.