Wer von Sars-Cov-2 besonders gefährdet ist, kann sich ab 4. Mai Attest vom Arzt holen

Gesundheitsminister Rudolf Anschober erklärt die Vorgangsweise für mögliche Risikogruppen in der Arbeitswelt.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober erklärt die Vorgangsweise für mögliche Risikogruppen in der Arbeitswelt.APA/HELMUT FOHRINGER
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Regierung und Sozialparnter haben sich geeinigt: Ärzte entscheiden anhand einer Checkliste, wer im Betrieb besonders geschützt gehört. Dabei gibt es drei Möglichkeiten: Mehr Schutz im Betrieb, Homeoffice oder Freistellung.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) stellte gemeinsam mit Vertretern der Sozialpartner und der Ärztekammer die Pläne der Regierung vor, was mögliche Covid-Risikogruppen in der Arbeitswelt betrifft. Ab 4. Mai soll das Gesetz in Kraft treten. Rund 90.000 Menschen seien in Österreich betroffen, schätzte Anschober.

Man hat sich auf einen definierten Katalog mit Krankheitsbildern geeinigt, der bei der Pressekonferenz allerdings nicht näher beschrieben wurde. Wer von Covid-19 besonders gefährdet sein könnte, wird in nächster Zeit von der Sozialversicherung per Brief kontaktiert. Darin werde man aufgefordert, sich mit seinem Arzt in Verbindung zu setzen. Dieser trifft anhand einer nun ausgeabeiteten Checkliste dann die Entscheidung, ob man als Risikogruppe eingestuft wird.

Hoher Blutdruck oder Diabetes mit gut eingestellter Behandlung seien etwa kein ausreichender Grund, als Risikogruppe zu gelten, betont Anschober. Die Krankheitsbilder seien einzeln zu bewerten.

Drei Stufen des Schutzes

Gemeinsam mit dem Arbeitgeber soll dann entschieden werden: Können Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz bereits ausreichend helfen, geht Homeoffice oder ist nur eine Freistellung von der Arbeit ausreichend Schutz für den Betroffenen. Kommt es zur Freistellung, übernimmt die Sozialversicherung die Lohnkosten samt Lohnnebenkosten. Wie hoch die Kosten sein werden, will Anschober noch nicht schätzen. Es gebe keine Vergleichswerte. Außerdem gebe es keine Pflicht, zum Arzt zu gehen, auch wenn man von der Sozialversicherung angschrieben wird.

Der Gesundheitsminister setzt hier auf Einvernehmlichkeit. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf betont, dass die Entscheidung, welche Maßnahme ergriffen wird, prinzipiell beim Arbeitgeber liegt. Er appelliere aber an die Betriebe, gemeinsam mit den Betroffenen zu entscheiden. Für Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl war wichtig, dass es zu keiner Kündigung während dieser Schutzphase kommen könne. Auch, dass die Regelung für alle Branchen gelte, sei ihr wichtig. Also, dass auch Mitarbeiter in sogenannten systemrelevanten Betrieben Anspruch auf Schutzmaßnahmen bishin zur Freistellung hätten.

Das Gesetz gelte vorerst bis Ende Mai, könne aber von Anschober und Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) verlängert werden. Für berufstätige Angehörige von Risikogruppen (die das Virus evtl. nach Hause mitbringen könnten) gibt es noch keine Lösung. Daran werde noch gearbeitet.

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