Coronavirus

Gefährdet, aber berufstätig: Regeln für die Hochrisikogruppe

Helmut Fohringer
  • Drucken

Arbeitnehmer, die ein besonderes hohes Gesundheitsrisiko haben, können ab 4. Mai ein Attest vom Arzt holen, mit dem sie Sicherheitsmaßnahmen, Home Office oder Freistellung verlangen können. Das gilt auch für systemrelevante Branchen.

Wie sollen sich jene verhalten, die arbeiten gehen, aber auf Grund einer schweren Vorerkrankung puncto Covid-19 akut gefährdet sind? Und wer zählt überhaupt zu diesen schätzungsweise 90.000 Betroffenen?

Bei einer Pressekonferenz Dienstagnachmittag erklärte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in Grundzügen den lang erwarteten Gesetzesentwurf, der den Arbeitsalltag dieser Menschen regelt und der am Mittwoch im Nationalrat eingebracht wird. Und so soll es funktionieren:

Gemeinsam mit Experten der Ärztekammer und der Ministerien hat man in der Sozialversicherung die Verschreibungen von Medikamenten analysiert und darauf basierend relevante Krankheitsbilder erarbeitet. Gleich vorweg: Eine konkrete Liste wurde nicht vorgezeigt. Nur allgemein erläuterte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres, dass es um schwere Vorerkrankungen mit Komplikationen gehe, „nicht um den gut eingestellten Bluthochdruck."

Das „Outing" bleibt freiwillig

Die Betroffenen werden von der Sozialversicherung via Brief aufgefordert, zum Haus- oder Facharzt zu gehen. Wobei „Aufforderung" es nicht ganz trifft: Der Arbeitnehmer entscheidet freiwillig, wie er verfährt – er kann den Brief auch ignorieren. Die Daten selbst, versicherte Peter Lehner, Vorsitzender des Dachverbandes der Sozialversicherungen, würden nicht weitergegeben.

Geht der Betroffene zum Arzt, so erstellt dieser anhand der erwähnten Krankheitsbilder-Liste ein Attest, das den prekären Gesundheitszustand bescheinigt, aber keine Diagnose verrät. Dieses Attest legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vor, woraufhin eine Lösung gefunden werden soll. Entweder werden spezielle Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz geschaffen. Oder man arbeitet von zu Hause aus. Wenn beides nicht möglich ist, muss der Arbeitnehmer freigestellt werden. Die Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten trägt in diesem Fall die Sozialversicherung.

Es geht auch ohne Brief

Soweit das Grundkonzept, wobei das Interessante im Detail steckt. So ist der Brief von der Sozialversicherung nicht zwingende Voraussetzung für ein Attest. Menschen mit schwerer Vorerkrankung, die nicht in der Medikamentenanalyse aufgefallen sind und daher keinen Brief bekommen – Szekeres führt als Beispiel Patienten mit fortgeschrittener chronischer Muskelerkrankung an – können und sollen trotzdem zum Arzt gehen. Denn dieser entscheidet letztlich, er ist nämlich nicht strikt an die Checklist mit den vorgegebenen Krankheitsbildern gebunden. Auch gleichwertige Erkrankungen zählen.

Zum Arzt gehen sollen Betroffene so oder so aber erst ab 4. Mai. Denn erst dann wird das Gesetz rechtskräftig sein. Wer bislang schon im „prophylaktischen Krankenstand" war, soll erneut zum Arzt und mit dem Attest  dann zum Arbeitgeber gehen. Die Regelung für gefährdete Arbeitnehmer gilt übrigens dezidiert für alle Arbeitnehmer, also auch für Angehörige von systemrelevanten Berufen – was im Vorfeld ja unklar war und harsch kritisiert wurde. Auch Lehrlinge sind erfasst.

Der Arbeitgeber entscheidet

Auch wenn bei der Pressekonferenz harmonisch betont wurde, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer „gemeinsam" entscheiden, so hat laut Gesetzesentwurf der Arbeitgeber das letzte Wort, welche Maßnahme – also Home Office etc. – gewählt wird, wie Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf erklärte. Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl unterstrich wiederum, dass es auf Grund einer Freistellung nicht zu einer Kündigung kommen dürfe. Und zwar weder während der Freistellung noch danach (genauere Details blieb man jedoch schuldig). Das Attest selbst ist während der Akutphase von Covid-19 gültig. Diese ist mit Ende Mai limitiert, kann aber verlängert werden.

Offen blieb, welche Regeln für arbeitende Angehörige von Risikogruppen gilt, etwa – das Beispiel brachte Anschober – für den Vater eines krebskranken Sohnes. Man wolle Verhaltensempfehlungen abgeben, so der Minister, die den Wohnbereich und Hygienemaßnahmen betreffen würden. Er räumte aber ein, „dass es Einzelfälle geben wird, wo das räumlich schwierig wird." Hier wolle man „Sonderlösungen" suchen. (uw)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Gesundheitsminister Rudolf Anschober erklärt die Vorgangsweise für mögliche Risikogruppen in der Arbeitswelt.
Meta-Nachrichten

Wer von Sars-Cov-2 besonders gefährdet ist, kann sich ab 4. Mai Attest vom Arzt holen

Regierung und Sozialparnter haben sich geeinigt: Ärzte entscheiden anhand einer Checkliste, wer im Betrieb besonders geschützt gehört. Dabei gibt es drei Möglichkeiten: Mehr Schutz im Betrieb, Homeoffice oder Freistellung.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne)
Österreich

Wer ist Teil der Risikogruppe? Definition laut Anschober fertig

Wie geht es mit den Lockerungen weiter - in Schulen, Pflegeheimen, Arztpraxen? "Wir werden in den nächsten Tagen den Gesamtplan veröffentlichen", kündigt der Gesundheitsminister an.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.