Coronakrise

Banken im Dilemma: Maskenpflicht und Vermummungs­verbot

Leopold Nekula
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Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und trotzdem erkennbar zu bleiben, stellt vor allem Banken vor eine Herausforderung.

Ein Mann mit einer schwarzen Baseballkappe betritt eine Bankfiliale am Wiener Rennbahnweg. Eine Einkaufstasche in seiner Linken, eine 10er-Packung Klopapier in der Rechten. Mund und Nase mit einer FFP-Maske bedeckt.

Kurze Zeit später, berichten Augenzeugen, stürmt der Mann mit zwei Taschen voll Geld aus der Bank und flieht auf einem silbernen Fahrrad mit Gepäckträger Richtung Osten. Die Spezialeinheiten Wega und Cobra fahnden mit einem Hubschrauber nach dem Bankräuber – vergeblich. Die Wirtschaftskammer schreibt ein Kopfgeld von 5000 Euro für Hinweise auf den Täter aus.

Was sich wie ein schlechter Scherz anhört, war ein tragisches Ereignis Anfang April, bei dem eine Frau angeschossen wurde, weil sie während des Überfalls versuchte, aus der Filiale zu fliehen. In Anbetracht dieses Vorfalls ist der Umgang von Banken mit der von der Regierung wegen der Corona-Pandemie vorgeschriebenen Maskenpflicht ein sensibles Thema.

Ähnlich sensibel wie das 2017 beschlossene Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz – auch als Vermummungs- oder Burkaverbot bekannt – das mit ein paar Ausnahmen (z.B. gesundheitlichen) verbietet, die Gesichtszüge an öffentlichen Orten derart zu verbergen, dass sie nicht mehr erkennbar sind.

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