Beihilfen

Warum das EU-Beihilfenrecht nicht ausgesetzt werden sollte

Finanzminister Gernot Blümel
Finanzminister Gernot BlümelAPA/ROLAND SCHLAGER
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Finanzminister Gernot Blümel will das EU-Beihilfenrecht temporär aussetzen. Das wäre ein großer Fehler, sind Experten überzeugt.

Die österreichische Bundesregierung hat auf die Covid-19-Krise mit einer Vielzahl von Hilfsprogrammen reagiert. Insgesamt werden Österreichs Unternehmen 38 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für viele Maßnahmen braucht es aufgrund des EU-Beihilfenrechts eine Genehmigung der Europäischen Kommission. Und das stört Finanzminister Gernot Blümel. „Das EU-Beihilfenrecht soll nun temporär ausgesetzt werden“, forderte er am Montag. Seine Begründung: Auch bei der Unterstützung anderer Länder der EU habe man in der Vergangenheit viel Flexibilität gezeigt. „Nun wollen wir auch Solidarität mit unseren eigenen Unternehmen walten lassen. Solidarität ist keine Einbahnstraße.“

Wolf-Theiss-Partner und Wettbewerbsrechtsexperte Günter Bauer kann Blümels Ansinnen nicht verstehen. Erhält eine Aussetzung weder für notwendig noch aus wirtschaftlicher Sicht für wünschenswert. „Das EU-Beihilfenrecht ist der Garant dafür, dass staatliche Beihilfen den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht verzerren. Die Prüfung und Genehmigung staatlicher Beihilfen wurde aus guten Gründen in die Hände der EU-Kommission gelegt und nicht in jener nationaler Stellen. Denn die Kommission kann als neutraler Akteur am besten sicherstellen, dass staatliche Beihilfen im EU-Binnenmarkt nach denselben Grundsätzen gewährt werden und der Wettbewerb möglichst wenig verfälscht wird.“

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