Vertragstrafen

Verzug auf dem Bau – und niemand ist schuld

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Viele Baustellen werden jetzt nicht fristgerecht fertig. Ein Covid-19-Sondergesetz erlässt den Baufirmen zwar die Pönalen – aber nur bei vor April geschlossenen Verträgen. Das hilft vielen, aber nicht allen.

Ende März haben sich die Sozialpartner mit dem Baugewerbe und der Bauindustrie geeinigt, unter welchen Schutzmaßnahmen auf Österreichs Baustellen wieder die Arbeit aufgenommen werden kann. Davor hatten die allermeisten Bauunternehmen jede Tätigkeit eingestellt, um nicht gegen die von der Regierung verhängten Vorschriften zu verstoßen. Die Folge: Viele Bauprojekte werden nicht zu den vereinbarten Terminen fertiggestellt werden, im privaten wie auch im öffentlichen Bereich.

Sehr häufig werden in solchen Fällen Vertragsstrafen fällig. Denn in aller Regel haben Auftragnehmer und Auftraggeber Pönalen für Bauverzögerungen vereinbart, die oft sogar gelten, wenn den Auftragnehmer kein Verschulden trifft. „Solche Vertragsstrafen sind nach § 1336 ABGB zulässig“, sagt Baurechtsexperte Peter Vcelouch. „Der Zweck liegt darin, den Schaden zu pauschalieren. Der vereinbarte Betrag ist zu leisten, ungeachtet wie hoch der Schaden tatsächlich ist.“

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