Corona-Hilfen

Steuersünder: Kein Geld

Immer mehr Länder verbieten finanzielle Zusagen für Firmen mit Sitz in Steueroasen.

Wien/Paris. In Frankreich dürfen Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen, ihre Gewinne nicht ins Ausland verschieben oder an die Anteilseigner auszahlen. Wirtschaftsminister Bruno Le Maire sagte am Donnerstag im Rundfunksender France Info, es gebe Regeln: „Wenn Sie von den Finanzen des Staates profitieren, können Sie keine Dividenden ausschütten oder Aktien zurückkaufen.“

Es sei „selbstverständlich“, dass ein Unternehmen mit Sitz in einem Steuerparadies oder Töchtern in einem Steuerparadies nicht von staatlichen Hilfen profitieren könne. „Ich möchte das mit aller Deutlichkeit sagen“, fügte Le Maire hinzu. Frankreich folgt damit dem Beispiel anderer Länder.

Österreich hat am Mittwoch ebenfalls Hilfsgelder an Firmen mit Sitz in Steueroasen ausgeschlossen. Die Nichtregierungsorganisation Attac hält das österreichische Verbot allerdings für „praktisch wirkungslos“. Denn es stelle nur auf die „EU-Schwarzliste“ von Steueroasen ab. Diese umfasse aber nicht EU-Länder wie Luxemburg, die Niederlande oder Irland, wohin ein Großteil der steuerschonend verschobenen Gelder fließen würden. „Allein die Gewinnverschiebungen in diese EU-Staaten machen rund zwei Drittel aller Verluste durch Konzernsteuertricks aus“, heißt es in einer Attac-Aussendung.

Die Regierung sollte von Unternehmen, die Corona-Hilfen erhalten, verlangen, dass sie „nachweisen, dass sie ihre Gewinne nicht künstlich verschieben – oder entsprechende Niederlassungen schließen, die vorrangig für Steuertricks genutzt werden“. Auch Dänemark hat ähnliche Regeln aufgestellt. In Deutschland hat der Vize-Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Fabio De Masi, gefordert, auch Deutschland müsse Firmen von Staatshilfen ausschließen, die in Steueroasen registriert sind, Dividenden ausschütten oder Aktien zurückkaufen. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.04.2020)

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