Stufenplan

Unterricht für Unter-14-Jährige beginnt am 18. Mai, für Ältere am 3. Juni

Faßmann; Spiel
Faßmann; Spiel(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Die Klassen werden geteilt und im Schichtbetrieb unterrichtet. Es gibt vor dem Sommer keine Schularbeiten mehr und kein Sitzenbleiben für Volksschüler.

Bildungsminister Heinz Faßmann hat am Freitag den Stufenplan für die Öffnung der Schulen präsentiert.

  • Begonnen wird, wie bereits bekannt, am 4. Mai mit dem Unterricht für die Maturanten sowie Schüler der Abschlussklassen an Berufsschulen und berufsbildenden mittleren Schulen.

  • Die Schüler von 6 bis 14 Jahren - jene an den Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen und Sonderschulen - folgen am 18. Mai.

  • Für alle anderen Schüler startet der Unterricht am 3. Juni.

  • Wie die „Presse“ bereits am Donnerstag berichtet hat, werden die Klassen in zwei Gruppengeteilt. Gruppe A ist von Montag bis Mittwoch in der Schule, Gruppe B am Donnerstag und Freitag. In der Woche darauf ist es umgekehrt. Die Tage zuhause sind „Hausübungstage“. Bei Bedarf steht auch für diese Tage Betreuung in der Schule zur Verfügung.

  • Die Stundenpläne bleiben weitgehend erhalten. Der Nachmittagsunterricht entfällt jedoch, ebenso wie Musik- und Turnunterricht. Und: "Das Lerntempo wird reduziert“, betonte Faßmann.

  • Basis für die Benotung sind zuallererst das Halbjahreszeugnis, aber auch die Leistung vor der Schließung, beim Distance Learning und im Unterricht, der nun kommt, wird einbezogen. Vor dem Sommer finden keine Schularbeiten mehr statt. Sollten sich Schüler verbessern wollen, sind mündliche Prüfungen möglich.

  • Für Volksschüler gibt es kein Sitzenbleiben, außer auf Wunsch der Eltern. An den anderen Schulen können Schüler mit einem Fünfer jedenfalls und mit mehreren Fünfern nach Beschluss der Klassenkonferenz aufsteigen.

  • Schüler mit Vorerkrankungen oder solche mit gefährdeten Angehörigen gelten als entschuldigt. Das gilt ebenso für Lehrer, die ein Attest vorlegen.

  • Schüler müssen auf ihren Wegen durch die Schulen Masken tragen, im Unterricht jedoch nicht. Ein „Hygienehandbuch“ regelt diese und weitere Vorgaben wie Händewaschen und Abstandhalten im Detail. Mehr dazu

  • Faßmann ersucht die Betreiber von Kindergärten, alle Kinder aufzunehmen, die eine Betreuung brauchen, unabhängig vom beruflichen Hintergrund oder einer Bestätigung des Arbeitgebers. Dazu hat das Gesundheitsministeriums am Freitag auch einen Erlass veröffentlicht: Die Landeshauptleute sollen durch Verordnung anweisen, dass "alle Betreuungsangebote für alle Kinder sichergestellt und angeboten werden“. Mehr dazu

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