Verfassungsgerichtshof

Madner als VfGH-Vize­präsidentin angelobt: "Große Heraus­forderung"

ANGELOBUNG VFGH-VIZEPRAeSIDENTIN MADNER
ANGELOBUNG VFGH-VIZEPRAeSIDENTIN MADNERAPA/ROLAND SCHLAGER
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Juristin Verena Madner wurde im kleinsten Kreis von Bundespräsident Alexander Van der Bellen angelobt.

Mitten in der Coronakrise wurde Verena Madner am Freitag von Bundespräsident Alexander Van der Bellen als neue Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) angelobt. Sie freue sich sehr auf ihre neue Tätigkeit, sagte Madner - die "eine große Herausforderung und zugleich sicher eine der interessantesten juristischen Aufgaben in unserem Land" sei.

Die Zeremonie in der Präsidentschaftskanzlei fand in kleinstem Kreis statt, mit coronabedingt gebotenem Abstand und erhobener rechter Hand statt Handschlag nach der Eidesformel. Mit dabei waren Madners Familie und VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter.

„Höchstes Ansehen“ 

Er attestierte der neuen Vizepräsidentin, dass sie "als Forscherin und Lehrende an der Wirtschaftsuniversität Wien national und international höchstes Ansehen erworben hat". Mit ihren außeruniversitären Tätigkeiten im Außenministerium, in einer unabhängigen Kollegialbehörde und in verschiedenen Kommissionen habe sie sich auch in der juristischen Praxis einen Namen gemacht.

Die 1965 in Linz geborene, in Salzburg aufgewachsene und in Wien lebende Professorin für öffentliches und Umweltrecht sowie Public und Urban Governance an der Wirtschaftsuniversität Wien ist eine der führenden Expertinnen im Umwelt-und Infrastrukturrecht in Österreich.

Erste VfGH-Richterin auf grünem Ticket

Mit Madners Angelobung ist der VfGH nach mehr als zehn Monaten wieder vollzählig besetzt. Der Posten des Vizepräsidenten wurde frei, als Grabenwarter neuer Präsident wurde - in Nachfolge Brigitte Bierleins, die nach dem Ibiza-Skandal der türkis-blauen Regierung vor einem Jahr die Funktion der Bundeskanzlerin übernahm und das Expertenkabinett leitete.

Madner ist die erste Verfassungsrichterin, die auf Vorschlag der Grünen - formal von der Bundesregierung - nominiert wurde. Grabenwarter kam auf einem ÖVP-Ticket in den Gerichtshof, ebenso fünf der 13 Mitglieder, die an Abstimmungen über Erkenntnisse teilnehmen (was der Präsident nur ausnahmsweise tut). Zwei Verfassungsrichter wurden unter der Türkis-Blau von der FPÖ vorgeschlagen. Damit gibt es eine knappe rechts-konservative Mehrheit. Fünf Mitglieder sitzen auf SPÖ-Tickets.

Niedriger Frauenanteil am VfGH

Offiziell werden die 14 Mitglieder und sechs Ersatzmitglieder des VfGH nicht von den Parteien, sondern - aufgeteilt - von der Bundesregierung, vom Nationalrat und vom Bundesrat dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorgeschlagen. In der Realität der Koalitionsregierungen wird das Vorschlagsrecht aber unter den Regierungsparteien aufgeteilt. Manche VfGH-Mitglieder gestehen ihre Nähe zu einer Partei auch offen ein, mit Aufnahme in das Höchstgericht gehen sie in der Regel aber auf Distanz zur Politik - und stimmen nicht immer so ab, wie es der jeweiligen Ideologie entsprechen würde.

Der Frauenanteil blieb mit Madners Angelobung gleich - und ist ziemlich niedrig: Nur vier VfGH-Mitglieder sind weiblich, das ist eine Quote von 28,6 Prozent. Deutlich angehoben werden kann diese erst in rund zehn Jahren: Von 2029 bis 2032 erreichen sechs der 14 Mitglieder das Pensionsalter. Die nächste Nachbesetzung steht 2025 an, wenn Claudia Kahr 70 Jahre alt wird.

Mit der jetzigen letzten Nachbesetzung in Folge des Ausscheidens Bierleins (die Ende 2019 am VfGH wegen Erreichens der Altersgrenze von 70 Jahren ohnehin in Pension hätte gehen müssen) wurde eine große Verjüngungswelle abgeschlossen. Seit 2008 wurden zwölf der 14 Verfassungsrichter ersetzt.

(APA)

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