Altaussee. Die Anreise an den Zweitwohnsitz galt schon zu Beginn der Ausgangsbeschränkungen als Grund, das Haus zu verlassen.
Zweitwohnsitze

Einheimische zweiter Klasse

Nicht nur in der Krise polarisieren Nebenwohnsitze. Es gibt aber kaum unterschiedliche Rechte für Haupt- oder Nebenwohnsitzer. Manchmal aber ein Ungleichgewicht.

Wien. In der Krise rücken wir näher zusammen. Mit wem wir das tun, wollen wir uns allerdings schon selbst aussuchen. Da wird dann besonders deutlich, wer wirklich dazugehört, und wer nur ein „Zuagraster“ ist, wie es so schön heißt. Da heißt es schnell: Einheimische gegen Fremde. Wobei Letztere nicht unbedingt aus einem anderen Land kommen müssen, sondern einfach nur aus einer anderen Gegend. Jene Menschen also, die einen Zweit- oder Nebenwohnsitz haben. Aber wer sind diese Menschen und wie viele? Was unterscheidet sie von den Hauptwohnsitzern? Und warum ecken sie so oft an?

„Das ist leider eine sehr heterogene Situation. Es ist schwierig, als bundesweite Interessenvertretung den Überblick zu bewahren“, sagt Nicolaus Drimmel, der die Abteilung Recht und Internationales im Gemeindebund leitet. Rechtlich gesehen gibt es in Österreich Zweitwohnsitzer erst seit 1991. Damals wurde nämlich das Meldegesetz geändert, davor war es möglich, mehrere ordentliche Wohnsitze zu haben. „Anfang der 1990er-Jahre gab es einen Paradigmenwechsel, gefolgt von einer unterschiedlichen Herangehensweise in den Ländern“, sagt Drimmel.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Vor Ansturm auf Kritzendorf.
Niederösterreich

„Wir haben nichts gegen die Wiener, aber . . .“

In Zeiten eingeschränkter Reisemöglichkeiten zieht es viele Städter ins nahe Grün. Das merken manche Gemeinden rund um Wien. Die Bürgermeister setzen auf dezente Maßnahmen. Mehr geht rechtlich auch nicht.
CORONAVIRUS: ZUTRITT ZU SEEBAeDERN IM BURGENLAND WIRD BESCHRAeNKT
Burgenland

Verfassungswidrig, überschießend, nicht praktikabel: Mehr Kritik an Neusiedlersee-Sperre

Die Zutrittsbeschränkungen am Neusiedler See werden seit heute von der Polizei kontrolliert. Vizekanzler Kogler ist skeptisch, Neos und Verfassungsjurist Mayer halten die 15-Kilometer-Regel für unzulässig.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.